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VfGH erhebt Freizeittaxe für Kufstein und Wörgl – Tirol

Wien – Die Tiroler Städte Kufstein und Wörgl müssen ihre Freizeitabgaben ändern, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jetzt entschieden. Ab 2020 können sie für Wohnungen bis 30 Quadratmeter eine Pauschale von mindestens 100 Euro kassieren. Bei mehr als 250 Quadratmetern Wohnnutzfläche kann die Steuer 2.200 Euro erreichen. Kufstein und Wörgl haben die maximal möglichen Mengen ausgeschöpft. Jetzt müssen Sie sich rechtfertigen. Die höchstinstanzliche Entscheidung könnte für viele Tiroler Gemeinden schwerwiegende Folgen haben, berichtete die Tiroler Tageszeitung am Sonntag.