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Vier Millionen Haushalte erhalten Energiegutscheine im Wert von 150 Euro per Post

Energiegutscheine müssen bis Ende Mai versendet werden. Der Bonus ist an einen Vertrag mit einem Energie- und Einkommenslieferanten gekoppelt.

Vier Millionen Haushalte in Österreich erhalten bald einen Energiegutschein im Wert von 150 Euro per Post, um die stark gestiegenen Energiekosten abzufedern. Jede Woche werden etwa eine Million Gutscheine verschickt, die bis Ende Mai an alle größeren Haushalte verschickt werden müssen. Der Bonus ist an einen Vertrag mit einem Stromversorger gebunden – er kann von einem Einzelunternehmen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 55.000 oder bis zu 110.000 Euro für mehr Personen erworben werden.

Die Energiekostenerstattung kann online unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenvergleich – der QR-Code befindet sich auf dem Gutschein – oder postalisch mit dem bereitgestellten vorfrankierten Rückumschlag eingelöst werden. Der Stromversorger muss automatisch 150 Euro von der nächsten Jahres- oder Schlussrechnung abziehen. Diese Entscheidung gewährleiste den Datenschutz, sei rechtssicher und unbürokratisch, betont das Bundesministerium für Finanzen und Umwelt.

Der Gutschein soll steigende Energiekosten mindern

Finanzminister Magnus Bruner (ÖVP) betonte, dass eine Energiekostenkompensation steigende Energiekosten abmildern würde. Aktuelle Preissteigerungen schlagen sich vor allem in deutlich höheren Jahresabschlüssen nieder, sodass die Erleichterungen auch ab sofort greifen sollten. Auch Frankreich, Slowenien und Portugal würden Gutscheine in Betracht ziehen.

Steigende Energiepreise werden sich vor allem auf hohe Gaskosten auswirken, was laut Energieministerin Klimaministerin Leonore Gevesler (Grüne) dagegen ist. Insgesamt hat die Regierung bereits zwei große Hilfspakete geschnürt, von der Anpassung der Inflation bis hin zur Senkung der Energiesteuer auf Strom und Gas.

Holen Sie sich den Gutschein selbst

Ein einmaliger Zuschuss von 150 Euro kann erstattet werden, wenn z. B. für Arbeitnehmer das monatliche Bruttogehalt von 5.670 Euro brutto (bzw. das Doppelte des Mehrpersonenhaushalts) nicht überschritten wird. Einlösen kann diejenige Person, auf deren Namen der Vertrag über die Lieferung von Strom in der Hauptwohnung auf den Namen der Person lautet, die zur Zahlung der Stromrechnung verpflichtet ist. Der Hauptwohnsitz muss mindestens einen Tag zwischen dem 15. März und dem 30. Juni an der entsprechenden Adresse bestanden haben.

Wer bis Juli keinen Gutschein erhalten hat, kann bis zum 31. August über die Website www.oesterreich.gv.at/energiekostenvergleich oder telefonisch unter 050 233 798 einen Gutschein anfordern. Diese Hotline funktioniert bereits. Anhand der Postleitzahl auf der Website können Sie prüfen, ob die Gutscheine für eine Region bereits versendet wurden. Hat jemand erst kürzlich den Jahresbericht erhalten, ist Geduld gefragt: Dann erhalten Sie das Darlehen erst mit dem nächsten Jahresbericht.

(APA)