Zu Unrecht Versicherungsschutz in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 verweigert
Wien (OTS / VKI) – Der Verbraucherinformationsverband (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft (Wüstenrot) wegen der sogenannten „Notstandsklausel“ eingereicht, auf die sich Versicherer berufen, um eine Deckung im Zusammenhang mit COVID-19 zu verweigern Rechtsstreitigkeiten. Das Oberlandesgericht Linz (OLG) hat nun die Rechtswidrigkeit dieser Klausel bestätigt. Das Urteil ist noch nicht in Kraft getreten.
Unter den Rechtsschutzbedingungen von Wüstenrot bestand kein Versicherungsschutz.“zur Wahrung von Rechtsgütern in ursächlichem Zusammenhang mit hoheitlichen Anordnungen, die sich aus Notlagen an die Mehrheit der Personen richten„(Notfallklausel).
Wie das Landgericht 1. Instanz hat auch das Oberlandesgericht Linz entschieden, dass diese Klausel intransparent sei: Das Oberlandesgericht Linz erklärte, es reiche nicht aus, wenn der „Kern“ der Regelung klar sei; was erforderlich ist, ist, dass die “Ränder” auch (ziemlich) zuverlässig unterschieden werden können. Was ein „Notfall“ ist, wird nicht erklärt.
Da das OLG Linz die Klausel bereits wegen mangelnder Transparenz für unzulässig erklärt hatte, musste es sich nicht mehr damit befassen, ob die Klausel auch in hohem Maße unrentabel sei. Er hat aber auch zu der Frage Stellung genommen: Für das OLG Linz bewirkt die Klausel eine erhebliche Einschränkung gegenüber dem Standard, den ein Versicherungsnehmer von dieser Versicherungsart erwarten kann, ohne dass eine sachliche Rechtfertigung ersichtlich ist.
„Mit dieser Entscheidung liegt uns bereits die zweite Entscheidung eines Oberlandesgerichts vor, die eine solche Notstandsklausel für unzulässig erklärt. Dies erhöht den Druck auf Rechtsschutzversicherer, die ihre Ablehnung von Deckungsfällen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auf diese oder eine vergleichbare Klausel stützen“, kommentierte Mag. Marlis Leisentritt, zuständige Rechtsanwältin beim VKI. „Wir erwarten, dass die Versicherer endlich umdenken und den Versicherungsnehmern den ihnen zustehenden Schutz bei Rechtsstreitigkeiten durch die Pandemie bieten.“SERVICE: Der Volltext der Entscheidung ist unter www.Verbraucherrecht.at/Wuestenrot042022 abrufbar.
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Presseservice des Verbraucherinformationsverbandes +43 664 231 44 81 presse@vki.at www.vki.at
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