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Wer sollte eine einreichen? Wann ist es fällig? Rezension

Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, muss der Bauberechtigte tätig werden. Der Grundstückseigentümer, der sogenannte Denkmaleigentümer, muss ihn dabei unterstützen.

Bei Grundstücken, auf denen fremde Gebäude errichtet werden, ist der Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet, der Gebäudeeigentümer muss mitwirken.

Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine Grundsteuer auf Grundstücke und Gebäude. Anders als die Grunderwerbsteuer wird sie jedes Jahr fällig. Wie viel Sie bezahlen, hängt von Ihrem Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude ab. Die meisten Wohnungseigentümer geben mehrere hundert Euro im Jahr aus, während Eigenheimbesitzer oft vierstellige Summen zahlen müssen. Sie können dies an die Mieter weitergeben. Die Steuer muss reformiert werden, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Daher müssen nun alle Immobilien und Grundstücke neu bewertet werden. Die neu berechnete Grundsteuer wird erstmals 2025 fällig.

Welche Daten muss ich angeben?

Es hängt davon ab, welches Berechnungsmodell in Ihrem Bundesland verwendet wird. Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind der Grundsteuer des Bundes beigetreten.

Jeder, der dort wohnt, muss dem Finanzamt folgende Angaben machen:

  • Daten aus dem Grundbuch (z. B. Anschrift, Eigentümer, Grundstücksnummer, Grundstücksfläche)
  • Art der Nutzung (Wohn- oder Gewerbenutzung)
  • Erdwert
  • Einheitswert-Referenznummer
  • Wohnraum
  • Objektart (Ein- oder Zweifamilienhaus, Wohnhaus, Eigentumswohnung)
  • Baujahr
  • Anzahl kleiner, mittlerer und großer Wohnungen, wobei „klein“ weniger als 60 Quadratmeter, „mittel“ 60 bis 100 Quadratmeter und „groß“ mehr als 100 Quadratmeter bedeutet
  • Anzahl Garagen und Stellplätze

In Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen hingegen kommt das sogenannte Flächenfaktormodell zur Anwendung. Es ist ausreichend, die folgenden Informationen anzugeben:

  • Daten aus dem Grundbuch (z. B. Anschrift, Eigentümer, Grundstücksnummer, Grundstücksfläche)
  • Art der Nutzung (Wohn- oder Gewerbenutzung)
  • Bodenrichtwert (nicht in Bayern und Hamburg; in Hessen will das Finanzamt den Bodenrichtwert ergänzen)
  • Einheitswert-Referenznummer
  • Wohnbereich (nur Niedersachsen)

Baden-Württemberg hingegen wählte das Bodenwertmodell. Dementsprechend sind Eigentümer verpflichtet, diese Informationen bereitzustellen:

  • Daten aus dem Grundbuch (z. B. Anschrift, Eigentümer, Grundstücksnummer, Grundstücksfläche)
  • Art der Nutzung (Wohn- oder Gewerbenutzung)
  • Erdwert
  • Einheitswert-Referenznummer

Gut zu wissen: Einige Bundesländer unterstützen Vermieter bei der Grundsteuererklärung, indem sie selbst bestimmte Angaben machen. Eine Übersicht, wie die Bundesländer die Grundsteuern organisieren, finden Sie hier.

Wo finde ich meine Daten aus dem Grundbuch?

Daten aus dem Grundbuch wie Feld- und Gebietsnummer finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug. Idealerweise bewahren Sie es bei Ihren Unterlagen zum Kauf der Immobilie oder Immobilie auf.

Ist dies nicht der Fall, müssen Sie eine Bescheinigung beim Liegenschaftsamt Ihrer Gemeinde beantragen. Wie das funktioniert, können Sie hier nachlesen. Es ist jedoch nicht kostenlos erhältlich. In der Regel werden dafür 10 Euro fällig, für die zertifizierte Version zwischen 15 und 20 Euro.

Gut zu wissen: Das Gebiet bezieht sich auf das Gebiet, in dem sich Ihre Immobilie befindet. Es besteht aus mehreren sogenannten Korridoren, die wiederum aus unterschiedlichen Grundstücken bzw. Grundstücken bestehen. Viele können viele Pakete enthalten.

Wo finde ich den Basiswert?

Zwar ist es in vielen Bundesländern möglich, Bodenrichtwerte über das Boris-Bodenrichtwert-Auskunftssystem abzurufen, jedoch nicht für eine Grundsteuererklärung, wie auf der Website angegeben. Noch nicht.

„Bodenrichtwerte müssen künftig gleichermaßen über Bodenrichtwertinformationssysteme abrufbar sein“, sagte Steuerberaterin Melanie Köstler der Wirtschaftswoche. „Dass es bei diesen Systemen bisher zusätzliche Hinweise im Internet gab, dass die ausgewiesenen Werte nicht für die Grundsteuer herangezogen werden sollten, dürfte eine Übergangserscheinung sein.

In Nordrhein-Westfalen können Sie den Richtwert des Grundstücks ganz einfach über das Grundsteuerportal der Finanzverwaltung ermitteln. Wählen Sie die Art der Grundsteuer (Land-, Forst- oder sonstiges Vermögen) und geben Sie anschließend Ihre Adresse ein. Nach einem weiteren Klick auf das Grundstück erhalten Sie ein Muster, in dem Sie den Richtwert des Grundstücks finden.

Ähnliche Datenabrufe gibt es bereits in anderen Bundesländern. Eine Übersicht finden Sie hier.

In Baden-Württemberg, Bayern und im Saarland können Eigentümer den Richtwert des Grundstücks auch bei der zuständigen Sachverständigenkommission ihres Bezirks erfragen. Dies kostet in der Regel eine Gebühr.

Wo erhalte ich Hilfe bei der Grundsteuererklärung?

Wie bei der normalen Einkommensteuererklärung können Sie auch für die Grundsteuererklärung einen Steuerberater beauftragen. Einige Anbieter von Steuersoftware arbeiten auch an Lösungen speziell für die Grundsteuererklärung.

Zum Beispiel plant Wolters Kluwer, der Ersteller der Steuererklärung, für Anfang Juli eine Software, die Ihnen automatisch die Informationen anzeigt, die Sie benötigen, sobald Sie Ihre Objektdaten in das Objekt eingegeben haben. Die Software greift dann auf bestimmte Datenbanken wie beispielsweise Bodenrichtwerte zu und fügt diese automatisch ein.