Nach dem BGH-Urteil erheben Zweitwohnungseigentümer Ansprüche
Jetzt geht es in der Aletsch Arena ums Geld
Zweitwohnungsbesitzer im Alec-Gebiet haben die örtliche Tourismusbehörde erfolgreich auf eine einmalige Besuchergebühr verklagt. Jetzt sind es Millionen. Und für die Zukunft von Alec Arena.
Peter Koch (72) ist ein glücklicher Mann. Anfang Juli gewann er einen sensationellen Rechtsstreit gegen Alec Arena. Koch ist Präsident der IG Fiescheralp und verteidigt sich seit dem 1. November 2020 vor dem Bundesgericht gegen die Notwendigkeit, der Tourismusorganisation zu viel Geld zu geben. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Kurtaxe von 2.50 auf 3.50 Franken erhöht und die Anzahl der Nächte wurde festgelegt. Dadurch mussten alle betroffenen Zweitwohnungsbesitzer den gleichen Betrag zahlen, unabhängig davon, wie viele Gäste sie pro Jahr hatten.
Das Bundesgericht hat Beschwerden von Zweitwohnungseigentümern in den Gemeinden Valle Fiesch, Riederalp und Bettmeralp teilweise stattgegeben und eine Neuregelung mit einer nachvollziehbaren Anzahl von Übernachtungen angeordnet. Die Aletsch Arena will dies so schnell wie möglich tun. Er muss bereits 2023 vom Staatsrat homologiert werden, berichtet «Walliser Bote». Dazu muss es zunächst entwickelt und von den Interessengruppen verabschiedet werden.
2,5 Millionen Franken fehlen
Aber die Zeit drängt auf uns. Denn der Werbeausfall ist nicht das größte Problem in Alec Arena. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen können keine Kurtaxenrechnungen ausgestellt werden. Damit fehlen rund 2,5 Millionen Franken in den Kassen, sagt Philip Sprole, Geschäftsführer der Aletsch Arena, gegenüber Blick. Würden die neuen Regelungen vor Gericht akzeptiert, würde man zudem rund 1 Million Franken mehr an Kurtaxen kassieren als bisher. Nun laufe man Gefahr, “unseren Job nicht professionell machen zu können”, sagt Sproul. Es geht also um Existenz. Zur Verdeutlichung: Im aktuellen Geschäftsbericht weist die Aletsch Arena einen Reingewinn von knapp 19’671 Franken aus. Mit einer Rendite von 5,7 Millionen Franken.
Außerdem wollen Zweitwohnungsbesitzer jetzt das Geld, für das sie früher zu viel bezahlt haben. «Die meisten betroffenen Zweitwohnungsbesitzer zahlen vorsichtshalber von vornherein nur mit der Information, dass sie dies bis zum Entscheid des Bundesgerichts tun werden», sagt Peter Koch gegenüber Blick. Wie viel Geld es sein wird, ist unklar. Dazu muss zunächst die neue Kurtaxeregelung entwickelt werden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas bezahlt wird, ist hoch. Auch im Fall Bellwald VS hat das Bundesgericht entschieden, dass zu viele Nächte pauschal abgerechnet wurden. Die Gemeinde verschickte daraufhin Gutscheine an betroffene Zweitwohnungsbesitzer. Allerdings waren die Parteien dort viel weniger gespalten als in der Region Alec. Peter Koch sagt: „Wir wollen nicht mit Gutscheinen entschädigt werden.“ Aber man könne sich wohl selbst einreden, ob die ausstehenden Beträge mit der Rechnung 2023 verrechnet werden.
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