04.05.2022 16:00 (akt. 04.05.2022 16:10)
Versuchter Mord in Linz vor Verurteilung © APA / FOTOKERSCHI.AT / WERNER KERSCHBAUMMAYR
Der 24-Jährige wurde am Mittwoch vom Landesgericht Linz wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er soll am 21. Juni 2021 versucht haben, einen 22-jährigen Tschetschenen mit einem Schmetterlingsmesser zu erstechen. Die Geschworenen befanden ihn mit sieben zu einer Stimme für schuldig. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt nahmen sich Zeit, dies zu prüfen.
Als mildernde Umstände betrachtete der Richter die Integrität des Angeklagten und dass die Erfahrung gleich geblieben ist. Noch schlimmer ist jedoch, dass das Opfer nachhaltige Folgen erlitten hat. 17 Operationen waren erforderlich und beide Beine mussten amputiert werden. Seitdem ist er Dialysepatient. Das Gericht sprach dem 22-Jährigen außerdem eine Teilentschädigung von 5.000 Euro und eine Entschädigung wegen Entstellung durch Amputation von 3.000 Euro zu.
Für die Staatsanwaltschaft war die Tötungsabsicht seit Beginn des zweitägigen Prozesses unbestritten, der Verteidiger sagte jedoch, er habe “Zweifel am Hergang der Ereignisse” und er habe einen Freispruch beantragt. „Es tut mir leid, was mit dem Opfer passiert ist“, sagte der Angeklagte, hatte damit aber nichts zu tun.
Der Tschetschene soll am frühen Abend des 21. Juni seinen Kollegen gebeten haben, ihn zu einem Mietshaus in Linz zu bringen, weil “es noch etwas zu tun gibt”. Ein Afghane stieg an der angegebenen Adresse in das Auto ein. Offenbar gab es Streit um einen Drogendeal. Der Afghane habe seinen Landsleuten angeblich befohlen, “ordentliche Prügel” auszusprechen, so das Gericht. Einer aus dieser Gruppe ist der Angeklagte, doch der mutmaßliche Drogendealer ist untergetaucht und auf der Flucht.
Der 24-Jährige bestritt jedoch, den Tschetschenen im Keller des Wohnhauses mit einem Schmetterlingsmesser erstochen zu haben. Auch der Tschetschene machte vor Gericht keine klaren Angaben darüber, wer ihn verletzt hatte. Er konnte sich keine Gesichter merken, aber er war so groß wie der Angeklagte. Außerdem werden ihm DNA-Spuren an der Tatwaffe vorgeworfen.
Zwei Mitangeklagte wurden am Ende des ersten Verhandlungstages aus dem Prozess entfernt. Sie müssen bei Ihren eigenen Verhandlungen für schwere Körperverletzung haften.
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