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3.000 € Abmahnung für die Tüte: die „Frida“-Falle! | regional

Pfafenhofen – Nina Grabmeir, 33, verkaufte nur eine Handtasche, die sie aber teuer zu stehen kam.

Seit 2020 verkauft die gebürtige Pfaffenhoferin Trachtenschuhe und -taschen online (Hadscha.de) – sie tragen Namen wie Martha, Meli oder Ani. Oder Frieda.

Grabmeir: „Am 18. Februar habe ich die erste Frida-Tasche für 250 Euro verkauft.“ Dann ging der Ärger los.

Die mexikanische Künstlerin Frida Kahlo

Foto: picture alliance / dpa

Anfang März erhielt Grabmeir eine Abmahnung der Frida Kahlo Corporation in Panama. Das Unternehmen hat den Namen eines berühmten Künstlers († 1954) verteidigt.

Grabmeir reagierte nicht auf die E-Mail – Anfang April kam ein Antrag auf vorübergehende Sperre. „Am 5. Mai stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür.“ Mit Beschluss des Landgerichts Stuttgart.

Die Tasche ist ehrlich gemacht – wie andere Modelle und Schuhe auch

Foto: Privat

Sollte Grabmeir erneut den Namen „Frida“ verwenden, droht ihr eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro – oder bis zu sechs Monate Haft.

Das kostete Nina Grabmeir nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld: „3.000 Euro – plus Anwaltskosten.“ Sie entfernte die Tasche von der Seite.

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Friedas Falle trifft viele Kleinunternehmer

Das ist kein Einzelfall! Fachanwalt Tim Berger kennt die Masche. Berger: „Ungefähr 15 solcher Frida-Fälle hatten wir schon – ein Kunde war sogar HartzIV-Empfänger.“

Er stellt klar: Abmahnungen sind nicht rechtswidrig. Berger: „Marken existieren.“

Sein Rat: „Ignorieren Sie die Abmahnungen nicht – sonst gibt es Gerichtsbeschlüsse mit Gerichtskosten und zusätzliche Schreiben mit Gerichtsgebühren, die in die Tausende gehen werden. Prüfen Sie die Abmahnung eines Anwalts. Gegebenenfalls fristgerecht eine geänderte Kündigungserklärung abgeben.“