Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gibt es in keinem Bereich mehr – Vorsicht ist aber weiterhin geboten. Die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel ist zwar gefallen, im öffentlichen Nahverkehr gilt sie aber weiterhin für alle ab 14 Jahren. Auch in Gesundheitseinrichtungen und Arztpraxen bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen. Darüber hinaus können Unternehmer und Gastronomen bei Veranstaltungen oder allgemein in ihren Betrieben, Geschäften und Restaurants von ihrem Aufenthaltsrecht Gebrauch machen und das Tragen einer FFP2-Maske verlangen.
Menschen, die sich mit COVID-19 infiziert haben, müssen sich in der Regel für fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Eine Aufhebung der Isolation nach fünf Tagen ist erst möglich, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden beschwerdefrei waren. Der Impfstatus des Patienten berührt die Isolationspflicht nicht. Es wird dringend empfohlen, dass Sie nach Ende der Isolationspflicht fünf Tage lang täglich einen Selbsttest oder einen Antigen-Schnelltest durchführen und die Isolation fortsetzen, bis Sie ein negatives Testergebnis erhalten.
Derzeit gehen Experten davon aus, dass nach einer Corona-Infektion Erkrankte etwa sechs Wochen vor einer erneuten Ansteckung geschützt sind – also. in relativ kurzer Zeit. Unsere Immunantwort auf SARS-CoV-2-Viren wird sich wahrscheinlich im Laufe der Jahre durch Impfungen und wiederholte Infektionen ausweiten.
Touristische Übernachtungen sind erlaubt, die 3G-Regel wurde überall fallen gelassen. Sollten Sie trotz Reservierung nicht anreisen, gelten die vereinbarten Stornobedingungen. Betreiber können von ihrem Wohnrecht Gebrauch machen, etwa durch eine Maskenpflicht. Eine Übersicht über die Regelungen in den Bundesländern finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.
Das Auswärtige Amt informiert auf seinen Seiten für jedes Reiseziel über die vor Ort geltenden Einreisebestimmungen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht zudem eine aktuelle Liste aller Länder, die als Virus-Variantengebiete eingestuft sind.
Für Flüge, die in Deutschland starten oder landen, gilt weiterhin eine Maskenpflicht – ebenso wie für Bahnreisen in Deutschland. In vielen EU-Staaten hingegen wurde die Maskenpflicht in Flugzeugen auf Empfehlung von EU-Behörden aufgehoben. Eine Website der Europäischen Union gibt einen Überblick über die geltenden Vorschriften in den einzelnen EU-Ländern.
Nein, der Gelbe Impfpass reicht als Nachweis aus, der EU-Impfpass als digitales Zertifikat dient in erster Linie dazu, das Reisen innerhalb der EU zu erleichtern. In manchen Ländern wird für den Zugang zu öffentlichen Orten wie Restaurants oder Museen jedoch nur ein digitaler Nachweis akzeptiert, da dieser einfacher überprüft werden kann. Wichtigster Bestandteil des EU-weit gültigen Zertifikats ist der QR-Code, der eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test nachweist. Das digitale COVID-Zertifikat ist in Arztpraxen und Apotheken auf Papier erhältlich und kann digital auf dem Smartphone gespeichert werden.
Ohne Auffrischimpfung verlieren Impfausweise in der EU neun Monate (270 Tage) nach der Grundimpfung ihre Gültigkeit. Diese Regelung ist für viele Menschen für die Sommerferien relevant, da sie nach diesem Zeitraum beim Grenzübertritt ohne Auffrischungsimpfung als ungeimpft behandelt werden. Das bedeutet, dass sie in vielen EU-Ländern derzeit einen aktuellen negativen Test benötigen oder sogar in Quarantäne müssen. Wie lange die Grundimmunisierung in den jeweiligen Ländern – etwa für Restaurantbesuche oder Veranstaltungen – anerkannt wird, kann unterschiedlich sein.
Personen, die nach Deutschland einreisen, benötigen keinen Impf-, Krankheits- oder Testnachweis mehr, sofern sie nicht aus einem Gebiet mit einer Virusvariante stammen. Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Gebiet mit einer Virusvariante aufgehalten haben, sind weiterhin verpflichtet, die bestehenden strengen Melde-, Kontroll- und Quarantänevorschriften einzuhalten. Die aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie in einer Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit.
Wer eine Reise bucht, sollte die Vertragsbedingungen genau prüfen, insbesondere in Bezug auf Stornierungsmöglichkeiten. Reiseunternehmen haben ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seit Beginn der Corona-Pandemie entsprechend angepasst. Viele Reiseveranstalter bieten mittlerweile kostenlose Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten bis wenige Wochen vor Reisebeginn an. Kunden sollten jedoch immer die spezifischen Bedingungen sorgfältig prüfen, da das Kleingedruckte manchmal Ausschlüsse auflistet.
Viren mutieren im menschlichen Körper ständig. Sobald sich das Virus in der Zelle befindet, vermehrt es sich und erstellt schnell Millionen von Kopien von sich selbst. Bei der Vervielfältigung von Erbinformationen kommt es immer wieder zu Kopierfehlern, d.h. kleinste Veränderungen oder Mutationen. Wenn eine dieser Veränderungen es dem Virus erleichtert, in menschliche Zellen einzudringen und dadurch ansteckender wird, wird sich diese Mutation langfristig durchsetzen.
Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC sieht derzeit keine Anzeichen dafür, dass BA.4 und BA.5 im Vergleich zu den bisherigen Omikron-Linien zu schwereren Erkrankungen führen. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass Infektionen wieder tiefer in den Bronchien stattfinden und nicht nur im Nasen-Rachen-Bereich. Das sei heikler und sollte beachtet werden, sagt der Immunologe Reinhold Foerster von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH).
Bei den omicron-Varianten BA.1 und BA.2 leiden die Infizierten seltener unter Husten, beim neuen Subtyp BA.5 scheint der Husten – ähnlich einer Bronchitis – nach aktuellem Kenntnisstand häufiger als Symptom aufzutreten.
Laut Experten sind junge gesunde Menschen mit einer Dreifachimpfung in der Regel gut vor schweren Erkrankungen geschützt. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt über 70-Jährigen, Bewohnern von Pflegeheimen, Menschen mit geschwächtem Immunsystem und medizinischem Personal, ihr Immunsystem mit einer vierten Impfung wieder zu stärken. Dann sind sie auch eine Zeit lang gut vor schweren Krankheiten geschützt.
Ja, gerade die aktuell dominante Variante führt auch bei Personen mit Auffrischimpfungen zu vermehrten Infektionen. Denn die bisher verabreichten Impfstoffe sind auf den sogenannten Wildtyp SARS-CoV-2 ausgelegt, nicht auf seine Varianten. Die Hersteller arbeiten daran, sie entsprechend anzupassen. Um das Risiko einer möglichen unerkannten Übertragung des Virus auf andere Personen zu minimieren, empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) auch geimpften Personen die Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen (Tagesmasken, Hygieneregeln, Abstand halten, Lüften). Das Risiko einer schweren Erkrankung ist jedoch bei drei- oder vierfach geimpften Personen deutlich reduziert.
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