Das geplante Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) regelt die Energiewende bei der Gebäudeheizung. Viel Kritik an dem Projekt – die Begutachtungsfrist ist nun abgelaufen – von Umweltverbänden zum Thema Gasausstieg, etwa wegen der Verwendung von „grünem“ Gas.
Experten von Scientists for Future (S4F) verweisen unter anderem auf die Dringlichkeit der Energieeffizienz. Die Home and Land Owners Association beklagte sich über unhaltbare Zeitpläne und fehlende Kapazitäten.
Das Ziel der EWG ist der Ausstieg aus Öl-, Kohle- und Koksheizungen bis 2035 und aus Gasheizungen bis 2040. Der Bewertungsentwurf sieht jedoch eine Ausnahme für Heizungen vor, die mit erneuerbarem Gas betrieben werden – sie können über 2040 hinaus in Betrieb bleiben
Kritik von Umweltverbänden
Umweltverbände kritisieren den Gesetzentwurf auch im Hinblick auf Gasheizungen. Laut Pressemitteilung betont Global 2000, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass es keine Regelungen zum Umstieg auf eine Gasheizung gebe und fordert die Schließung der Gesetzeslücke im Bewertungsverfahren.
Für den WWF ist die geplante Zulassung von „grünem“ Gas ein ganz kritischer Punkt, das Gesetz darf keine Schlupflöcher für Gasheizungen enthalten und die Stilllegung fossiler Heizungsanlagen verzögern. Für Greenpeace ist die eingebaute „Hintertür“, die es ermöglichen würde, Gaskessel mit „grünem“ Gas zu betreiben, „völlig sinnlos“.
WKO für „technologisch offener“ Weg
Der Haus- und Grundstückseigentümerverband (ÖHGB) nannte unhaltbare Fristen und mangelnde Marktfähigkeit. Die Wirtschaftskammer (WKO) betont in ihrer Stellungnahme, dass die klimaneutrale Raumheizung bis 2040 beibehalten wird, jedoch ein „technologieneutraler“ Weg gewählt werden muss. Auch verfassungsrechtliche Bedenken sind in dem Entwurf zu sehen, Eigentumsrechte und Erwerbsfreiheit sollen nur anteilig eingeschränkt werden.
Die Arbeiterkammer (AK) forderte in ihrer Stellungnahme unter anderem, dass der Eingriff des Rechts nur unter größtmöglichem Schutz des Mietrechts erfolgen sollte.
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