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Gerichtsurteil zu geschlechtersensibler Sprache bei Audi – Klage abgewiesen

Die Audi AG kann weiterhin uneingeschränkt gendersensibel kommunizieren. Und auch gegen einen VW-Manager, der sich gegen geschlechtsspezifische E-Mails wehrte. Der Geschlechtsunterschied ist eine Betonung zwischen der männlichen Form des Wortes und der weiblichen Endung, wie „Chef“ oder „Mitarbeiter“.

Das Landgericht Ingolstadt hat die von VW-Manager Alexander B. erhobene Unterlassungsklage bereits abgewiesen. Noch vor der Urteilsverkündung betonte das Gericht jedoch, dass die Entscheidung nur den konkreten, klagenden VW-Manager betreffe.

Der Kläger sieht Persönlichkeitsrechte verletzt – der Richter widerspricht

Der VW-Mitarbeiter des Mutterkonzerns, der mit seinen Audi-Kollegen zusammenarbeiten soll, klagt gegen den Ingolstädter Autobauer auf einstweilige Verfügung. Der Kläger sah sich durch die Audi Gender-Richtlinien (Az. 83 O 1394/21) in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht verpflichtet sei, das Handbuch aktiv zu nutzen, da es sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Die passive Betroffenheit des Klägers reichte dem Gericht nicht aus. Er habe kein Recht, “in Ruhe gelassen zu werden”, sagte Hellerbrand.

Klägeranwalt: Mandant „absolut gegen Diskriminierung“

Der Anwalt des Klägers, Dirk Giesen, betonte dagegen, sein Mandant sei “zweifellos für Gleichberechtigung und Antidiskriminierung”. Allerdings „führe der in den Richtlinien vorgeschriebene Gebrauch einer geschlechtsspezifischen Sprache zu neuen Diskriminierungen und verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ seiner Mandantin, konkret in Form der Geschlechtsidentität. Dieser Verstoß liege bereits vor, wenn sein „Kunde die geschlechtssensible Formulierung lesen muss“.

Der Kläger prüft die Berufung

Der Kläger kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten überprüfen zu wollen. „Weitere Schritte schließe ich nicht ausdrücklich aus“, sagte er zu möglichen Rechtsbehelfen. Legt er Berufung ein, muss sich das Oberlandesgericht München erneut mit dem Fall befassen.

Der Kläger sagte auch, dass er unabhängig von der Klage gerne eine Diskussion über die richtigen Geschlechtsformen führen würde. Die bei Audi verwendeten Geschlechterangaben lehnt er ab, weil sie zu einer neuen Ungerechtigkeit führen. “Das kann nicht das letzte Wort sein.” Er betonte auch, dass geschlechtsspezifische Sprache auch lesbar sein sollte.

Audi: Gleichheitszeichen

Der Autobauer hat 2021 eine Unternehmensrichtlinie zur Geschlechtersprache erlassen. „Fortan möchte Audi geschlechtersensible Formulierungen in der internen und externen schriftlichen Kommunikation von Audi allgegenwärtig machen“, begründete das Unternehmen den Schritt im März 2021. Es sei ein Zeichen der Gleichberechtigung und solle es auch Geschlechtervielfalt besser widerspiegeln.

Zuvor war eine mündliche Verhandlung gescheitert

Bei der mündlichen Anhörung im Juni scheiterte die Vergleichsvereinbarung zwischen den Parteien. Die Anwälte der Audi AG weigerten sich, die Geschlechtsangaben aus allen E-Mails an den Prozessmanager von VW und den dazugehörigen Anhängen zu entfernen. Sie sagten, es sei unpraktisch.

Der Prozess hat bundesweite Aufmerksamkeit erregt, da es auch in anderen Unternehmen Richtlinien für die Verwendung einer geschlechtersensiblen Sprache gibt.