Die Staatsanwaltschaft warf Strache vor, Stieglitz gegen Spenden und Gefälligkeiten einen Posten im ASFINAG-Aufsichtsrat verschafft zu haben. Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) versuchte die FPÖ, Spenden in Höhe von insgesamt 20.000 Euro (10.000 Euro belastet) durch Teilüberweisungen an den Verein Austria in Motion am Rechnungshof (RH) vorbeizuleiten.
Thema war auch eine Einladung an Strache zum Geburtstag von Stieglitz in Dubai. Das lehnte Strache ab, war der Staatsanwaltschaft aber zu zaghaft – schließlich antwortete Strache zunächst in einem Chat: „Toll, wir sind dabei! Bestechung . Strache und Stieglitz betonten stets ihre Unschuld.
Richter: Straches Wissen um die Spende ist nicht belegt
In ihrem Urteil erklärte die Richterin, dass für eine Verurteilung völlige Gewissheit über die Täter und die Schuld bestehen müsse. Nach Auswertung der Beweise führte der Beweis im Zweifel zu Freisprüchen. Stieglitz intervenierte “hässlich” für seinen Auftrag. Es ist jedoch nicht bewiesen, dass Strache von der Spende des Unternehmers wusste.
Dass Stieglitz in einem Chat zu diesem „Ich komme rein“ schrieb, bedeutet nicht, dass ein Zusammenhang mit dem Termin besteht. Kurze Nachrichten sind schnell geschrieben. Der Richter akzeptierte auch die These der beiden Angeklagten, es handele sich um reine Freundschaft und nicht um Dienstangelegenheiten.
Staatsanwalt: „Starke Beweisgrundlage“
Vor der Urteilsverkündung am siebten Prozesstag hielten die Prozessbeteiligten ihre Schlussplädoyers. Die Chefanklägerin der WKStA hat gegen Strache und Stieglitz „ein sehr dichtes Beweismaterial“ gefunden, denn „die Chats lügen nicht“.
Es ging um “Korruption”, offenbar ging es um Amtsgeschäfte. Die zwischen den Angeklagten entstandene Freundschaft ist für die Besetzung des Aufsichtsrats nur am Rande relevant; es geht vielmehr um eine Nutzenpartnerschaft. Stieglitz ging es vor allem um sein Netzwerk. Seine Fitness war nicht ausschlaggebend für den Beruf.
Es ging auch darum, den politischen Willen durch das Halten von Positionen in kritischer Infrastruktur durchzusetzen. Die WKStA glaubt nicht, dass der frühere Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) im Alleingang hätte handeln können. Vielmehr wollte Strache als “Kapitän” der blauen Regierungsmannschaft alle Fäden in der Hand halten. Auch Hofer wurde während des Prozesses befragt. Er sagte unter anderem aus, dass der Name von Stieglitz auf einer Liste von Personen zu finden sei, die für mögliche Mandate im Aufsichtsrat qualifiziert seien. Von der Spende des Vereins erfuhr er erst später.
Anwalt: Strache antwortet gar nicht
Straches Anwalt hingegen nannte den Bestechungsvorwurf in seinem Plädoyer “falsch”. Dies kann nur dann der Fall sein, wenn der angebotene Vorteil den Beamten in seiner Amtsausübung beeinträchtigt, was nicht der Fall ist. Strache war nicht für die Besetzung der Aufsichtsräte der ASFINAG verantwortlich – weder zunächst als Mitglied des Nationalrates noch später als Sportminister. Reine Freundschaft beweist auch eine Chat-Nachricht von Stieglitz an Strache, in der es heißt: „Ich liebe dich.“ Diese schickte er nach Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ an Strache.
Unterdessen behauptet der Verteidiger von Stieglitz, dass “Einladungen von Politikern verboten” seien. Spenden stehen in keinem Zusammenhang mit der Besetzung des Aufsichtsratspostens. „Er hat Wünsche geäußert, Interesse gezeigt, und das ist vielleicht zulässig.“ Nur die Bundesspitze der Partei habe von den Versetzungen gewusst. Bezüglich der Qualifikation des Mandanten sagte der Anwalt, dass dies bereits allein durch seinen Lebenslauf bestätigt werde.
Strache wurde in einem weiteren Verfahren verurteilt
Die aktuelle Hauptverhandlung ist das zweite Strafverfahren gegen Strache seit der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“. Ende August 2021 wurde der ehemalige FPÖ-Chef im Zusammenhang mit der Affäre Privater Krankenhausfinanzierungsfonds (PRIKRAF) vom Bezirksgericht Wien erster Instanz verurteilt. Gegenstand des Verfahrens war ein angeblicher Rechtskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing.
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