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Abrechnungsbetrug: Das endlose Drama um Covid-Testzentren

Im Saal 700 des Landgerichts Berlin beginnt an diesem Montag ein Prozess, bei dem es um viel Geld und wenig staatliche Aufsicht geht. Ein 46-jähriger Kleinunternehmer und seine zwei Jahre jüngere Schwester müssen wegen eines besonders schweren Betrugs zur Rechenschaft gezogen werden. Ihnen wird mit ihren 18 Covid-Testzentren Betrug im großen Stil vorgeworfen.

Laut Anklage sollen sie mehr als zwölf Millionen Euro erbeutet haben, indem sie die Tests falsch gemeldet haben. Viel von dem Geld wird der Steuerzahler wohl nicht zurückbekommen: 6,6 Millionen Euro der Summe verschwanden nach Informationen von WELT in der Türkei.

Derzeit laufen landesweit massive Klagen gegen mutmaßliche Betrüger von Covid-Testzentren. In Nordrhein-Westfalen wurde im Juni ein Immobilienentwickler wegen Bilanzfälschung zu sechs Jahren Haft mit Schadensersatz in Höhe von 24,5 Millionen Euro verurteilt.

In Freiburg erhielt ein 20-Jähriger, der 5,7 Millionen Euro für ein erfundenes Testzentrum verlangte, wegen seines Alters eine Bewährungsstrafe.

Erhebliche Lücken bei der Betrugsbekämpfung

Die Klage zeigt, wie einfach es war, Millionen von Dollar an Gesundheitsgeldern während der Pandemie zu stehlen – und wie schwierig es für den Staat ist, sein Geld danach zurückzubekommen.

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Die Prozesse geben auch Aufschluss darüber, welche Tätergruppen hinter dem Betrug stecken. Denn es sind keineswegs nur Kleinkriminelle oder Mittelständler, die mit Covid-Testabrechnungsbetrug das große Geld gemacht haben.

Angesichts der Untersuchung der mutmaßlichen Betrugsfälle vor Gericht stellt sich die Frage, was die Politik nach den Testcenter-Überfällen unternommen hat, um diese künftig zu verhindern. Die Reaktion von Polizei und Opposition ist ernüchternd: Sie sehen noch erhebliche Defizite bei der Betrugsbekämpfung – und befürchten, dass sich das so schnell nicht ändern wird.

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Gesundheitsämter prüfen derzeit die Qualität der Teststellen vor Ort. Die Abrechnungsprüfung obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der jeweiligen Bundesländer, die diese Untersuchungen auch mit dem Bund vereinbaren. Aber sie wehren sich gegen die exzessiven und schier unmöglichen Kontrollaufgaben.

Erst Ende Juli schickten sie einen feurigen Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit der Bitte um eine „Korrektur der Testverordnung“.

Es scheint noch keine Lösung gefunden worden zu sein. Überlegungen, wie Betrug eingedämmt werden kann, laufen offenbar im Bundesgesundheitsministerium auf Hochtouren.

Auf WELT-Anfrage teilte das Ministerium mit, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) in die Tests eingebunden werden solle. Vertreter der Exekutive erwarten davon jedoch keine Besserung, warnen aber vor einer weiteren Bürokratisierung der Kontrolle.

“Einfach falsche Zahlen aufschreiben und rechnen”

Dass Fälle wie der mutmaßliche Millionenbetrug in Berlin überhaupt vor Gericht kommen, ist der harten Arbeit von Jörg Engelhardt, Leiter der Dienststelle Arztbetrug beim Landeskriminalamt Berlin (LKA), zu verdanken. Auf die Betrugsfälle kommen die Ermittler durch Hinweise der Kassenärztlichen Vereinigung, Hinweise auf Geldwäscheverdacht oder Hinweise von Zeugen.

Allein das LKA Berlin ermittelt in Covid-Testzentren in mehr als 350 Fällen des mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs. Laut Engelhardt ist der Schaden enorm. „Die meisten Fälle bewegen sich im sechsstelligen Bereich. Betrugssummen von bis zu einer Million Euro sind keine Seltenheit“, sagte er WELT.

Hauptgrund für die Auswüchse in den Prüfstellen sei laut Engelhardt die relativ einfache Begehbarkeit dieser Delikte. „Du solltest nicht auf Wände klettern oder jemanden bedrohen. Man musste nur die falschen Zahlen aufschreiben und ausrechnen“, sagt Engelhardt.

Dementsprechend breit ist auch der Täterkreis, der von dem Betrug angezogen wird. „Wir untersuchen Ärzte und Apotheker ebenso wie Geschäftsleute, Studenten, Schüler, aber auch Menschen aus dem Umfeld“, sagt Engelhardt.

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Dass diese Masse an Verbrechen überhaupt hätte passieren können, bezeichnet Engelhard als “staatliches Organisationsversagen”. Und das ist keineswegs ein Berliner Phänomen. „Der Vollzug der Testverordnung ist bundesweit äußerst ungünstig. Der ganze Aufbau des Testpunktsystems war unverschämt“, sagt Engelhardt.

Ein wirksames Gegenmittel gegen Testcenter-Betrug muss die Bundesregierung noch finden. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Test in seiner neuen Testverordnung ab Ende Juni verschärft. Aber anscheinend reicht das nicht.

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holeczek (CSU) sagte gegenüber WELT, die Rechtslage müsse entsprechend gestaltet werden, um Betrug bestmöglich zu verhindern. „Dem ist jedoch nicht so – darauf haben wir die Bundesregierung bereits mehrfach hingewiesen“, sagt Holecek. Er fordert die Bundesregierung auf, beim Thema Testbetrug “endlich zu handeln”.

Lauterbach will das Robert-Koch-Institut integrieren

Laut Holecek muss die Bundesregierung Klarheit darüber schaffen, wie die Testaccounts der Bürger unter die Lupe genommen werden. „Die vagen Informationen, die auf dem Tisch liegen, reichen nicht aus“, stellt Holecek klar.

Gleichzeitig betonte er, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder ihre Prüfpflichten erst dann erfüllen könnten, wenn diese Angaben vorliegen. „Es ist für alle Beteiligten nicht zumutbar, noch länger zu warten“, sagt Holecek.

Auch in der Heimat von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ist die Wut groß. Er erkennt an, dass die Bundesregierung eine Verordnung für ein schnell zu etablierendes System niederschwelliger Teststellen hat. Gleichzeitig sei es aber sträflich vernachlässigt worden, „wirklich konkrete Kontrollregeln und Grenzen für die Anzahl der durchzuführenden Teststandorte und der abzurechnenden Tests“ zu schaffen. Verbesserungen gab es noch nie.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung macht Druck auf Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Der feurige Brief, in dem sich Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen vor zwei Wochen an Lauterbach richtete, lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig.

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„Wir haben uns vor gut einem Monat gemeinsam darauf verständigt, dass die Inhalte der sogenannten zivilrechtlichen Tests nach der neuen Verordnung über die Tests nicht von den Kassenärztlichen Vereinigungen überprüft werden sollen, da eine solche Überprüfung erfolgt für sie nicht möglich. Eine entsprechende „Korrektur der Prüfordnung“ steht allerdings noch aus.

Das Bundesgesundheitsministerium trat der WELT-Anfrage entgegen. So werden beispielsweise „erforderliche Übertragungswege und Analyseverfahren“ einfach eingerichtet. Das Gesundheitsministerium in Köln validiert derzeit im Rahmen eines Modellversuchs Auffälligkeiten in den Datensätzen der Testzentren der Domstadt. „Auf dieser Grundlage wird die Plausibilitätsprüfung beim Robert-Koch-Institut durchgeführt“, teilte das Ministerium mit.

Für Betrugsbekämpfungsexperten ist dies nicht genug. LKA-Chefermittler Engelhard sieht den Plan des Ministeriums, nun auch das RKI in die Bilanzprüfung einzubeziehen, als “ganz große Enttäuschung”. Tests durch RKI und Aufsichtsbehörden würden „extrem bürokratisch“ werden.

„Anstatt noch mehr Behörden einzubeziehen, braucht es geschulte Ermittler mit Informatikkenntnissen, um eine Erklärung zu erstellen“, sagt Engelhardt. Das RKI wollte sich auf WELT-Anfrage nicht zur Testintegration äußern. WELT erfuhr jedoch aus behördennahen Kreisen, dass sie von Lauterbachs Plänen „nicht begeistert“ seien. Gut möglich, dass bald der nächste feurige Brief auf Lauterbachs Schreibtisch landet.

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