Bundesverfassungsgericht Deutschland
Merkels Äußerungen zur Thüringer Wahl 2020 haben die Rechte der AfD verletzt
Zustand: 13:56 Lesezeit: 3 Minuten
„AfG hat ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt“
Das Bundesverfassungsgericht hat der AfD in einer Klage gegen Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) stattgegeben. Der Zweite Senat in Karlsruhe urteilte, das Recht der AfD auf Chancengleichheit sei durch Merkels Äußerungen verletzt worden.
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Das Ergebnis müsse „umgekehrt“ werden, sagte Angela Merkel (CDU) zur Thüringer Wahl 2020. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts habe die damalige Kanzlerin die Rechte der AfD verletzt. Sie ist nicht die erste Politikerin, gegen die die Partei erfolgreich vorgeht.
Als Bundeskanzlerin hat Angela Merkel mit ihren Äußerungen zur Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Anfang 2020 die Rechte der AfD verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt. Merkel (CDU) habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, urteilten Richter in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil. (Az. 2 BvE 4/20 und andere)
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, Merkel habe mit ihrer offiziellen Äußerung die AfD negativ qualifiziert und damit einseitig auf den Parteienwettbewerb eingewirkt. Der damit verbundene Eingriff in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der politischen Willensbildung ist durch den Auftrag des Bundeskanzlers, die Stabilität der Bundesregierung und das Ansehen der Bundesrepublik in der internationalen Gemeinschaft zu wahren, nicht gerechtfertigt.
Am 5. Februar 2020 wurde der FDP-Politiker Thomas Kemerich im Erfurter Landtag mit Hilfe von CDU und AfD überraschend zum Regierungschef gewählt. Dies war das erste Mal, dass die AfD ihm half, Ministerpräsident zu werden.
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Die damals reisende Kanzlerin sprach am Tag nach der Wahl und gab eine Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa mit einer “Vorbemerkung” “aus innenpolitischen Gründen”.
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Thüringen-Schock für die CDU
Das Ergebnis müsse “annulliert” werden, zumindest dürfe die HDZ nicht an dieser Regierung teilnehmen. Und: „Das war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Unterdessen war auf bundeskanzerin.de und bundesregierung.de ein Mitschnitt der Pressekonferenz abrufbar.
Es gehe auch um die internationale Reputation Deutschlands, heißt es in den Gesprächen
Kemerih trat drei Tage später zurück und war bis März ohne Regierung im Amt. Bodo Ramelov (Linke), der in den ersten beiden Wahlgängen nicht genügend Stimmen erhielt, wurde erneut Ministerpräsident.
Bei einer Anhörung in Karlsruhe im Juli 2021 verteidigte Merkel-Kanzler Helge Braun (CDU) die Äußerungen, mitreisende Journalisten und vor allem der Koalitionspartner wollten eine Stelle. Es ging auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland.
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Die AfD hat den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) bereits erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht verklagt, da auf der Website seines Ministeriums ein Interview mit AfD-kritischen Passagen zu finden war. Und Johanna Huanca (CDU) wurde als Bildungsministerin gerügt, weil sie in einer Erklärung des Ministeriums eine “Rote Karte” für die AfD gefordert hatte. Danach dürfen Politiker die AfD öffentlich kritisieren. Allerdings müssen sie bei der Äußerung ihrer Rolle als Regierungsmitglieder den Grundsatz der staatlichen Neutralität respektieren.
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