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Antisemitische Äußerungen: Bhakdi wegen Aufstachelung zum Hass angeklagt

Außergewöhnlich

Stand: 12.05.2022 12:01 Uhr

Kritiker der Kronenmaßnahmen von Suharit Bhakdi wurden der Rebellion beschuldigt. Ihm werden antisemitische Äußerungen vorgeworfen. Das kann ihn seine Professur kosten.

Von Wulf Rohwedder, tagesschau.de

Die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen der berüchtigtsten und umstrittensten Kritiker der Corona-Maßnahmen erhoben. Suharit Bahkdi sieht sich zwei Anklagen wegen Aufstachelung zum Hass gegenüber. In einem Video im Internet im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen zur israelischen Impfpolitik habe er mit summarischen Äußerungen zum Hass auf in Deutschland lebende Juden aufgestachelt und sie als religiöse Gruppierung böswillig verachtet, sagte eine Sprecherin gegenüber tagesschau.de.

Bhakdi behauptet in dem Video, das „jüdische Volk“ habe „Archäologie“ von den Nazis gelernt und „angewandt“. Auch danach äußerte er sich immer wieder shoah- und NS-relativistisch. Die Kieler Staatsanwaltschaft konnte zunächst keine strafbare Anstiftung zum Hass oder eine Relativierung des Holocaust feststellen und stellte die Ermittlungen ein. „Die Äußerungen der Angeklagten in dem Video richten sich hauptsächlich gegen den Staat Israel als solchen und beziehen sich auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie“, heißt es in der Erklärung.

Die Generalstaatsanwaltschaft übernahm

Die Hohe Behörde sah das anders – und übte relativ deutliche Kritik an der Kieler Staatsanwaltschaft: „Die Ermittlungen wurden wieder aufgenommen, weil die rechtliche Bewertung des Verfahrens nach örtlicher Einschätzung rechtlich fragwürdig ist und einer genaueren Prüfung bedarf“, sagte Wibke Hofelner, Staatsanwältin und Sprecherin für die damalige Staatsanwaltschaft Schleswig im Vergleich zu tagesschau.de. Daher wurde das Ermittlungsverfahren von Ihrer Behörde übernommen.

Zudem wird Bhakdi nach Angaben der schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft vorgeworfen, sich im Wahlkampf als Spitzenkandidat der Partei Die Basis in Kiel zu Wort gemeldet zu haben, in der er die Zulassung der COVID-19-Impfstoffe im Zusammenhang mit „ultimativ“ erwähnte Ziel“ und spricht von einem zweiten Holocaust, der das Schicksal der Juden unter dem Naziregime verharmlost. Aufstachelung zum Hass kann mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Auch Bhakdi droht der Titelverlust

Ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministeriums bestätigte gegenüber tagesschau.de, man prüfe, ob Bhakdi die Nutzung seiner Professur untersagt werde. Es handelte sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren, das sich in der Anhörungsphase befand.

Bhakdi war bis zu seiner Emeritierung 2012 Professor für Medizinische Mikrobiologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach dem Landeshochschulgesetz kann das Ministerium auf Vorschlag der Universität den Titel wegen Unwürdigkeit verbieten.