Asylrecht in Deutschland
Familiennachzug für Syrer – Bundesregierung scheitert vor EU-Gerichtshof
Stand: 15:01 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Das Bundesinnenministerium will Geduldeten ein Daueraufenthaltsrecht einräumen
Künftig sollen geduldete und gut integrierte Asylsuchende dauerhaft in Deutschland bleiben können. Das macht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Fazer (SPD) deutlich. Die Union reagierte sofort: Der Vorschlag würde die illegale Einwanderung fördern.
Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Durch Einschalten des Schalters erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Dritte, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 (1) (a) der DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Nachdem ein Jugendlicher nach Deutschland kommt, beantragen seine Angehörigen ein Visum, um bei ihm zu leben. Doch der Sohn wird 18, bevor über den Antrag entschieden wird – und der Familiennachzug abgelehnt wird. Der Fall geht an den Gerichtshof der EU.
Der Antrag eines Elternteils auf ein Visum zur Familienzusammenführung kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling die Volljährigkeit erreicht hat, bevor über den Antrag entschieden wird. Dies gelte auch für den Antrag eines Kindes, das die Volljährigkeit erreicht, bevor sein Vater als Flüchtling anerkannt wird, teilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EU) am Montag in Luxemburg mit. Es ging um Fälle aus Deutschland.
Syrische Staatsangehörige haben Visa beantragt, um mit ihren jeweiligen Söhnen zu leben. Die Söhne waren als Teenager nach Deutschland gekommen. Sie wurden jedoch 18 Jahre alt, bevor über die Anträge ihrer Eltern entschieden wurde. Daher wurden sie abgelehnt. Im zweiten Fall wollte die Tochter eines Syrers ihrem Vater folgen, doch auch sie war zum Zeitpunkt der Entscheidung volljährig.
auch lesen
Gegen die Ablehnung ihrer Anträge haben die Betroffenen in Deutschland erfolgreich Widerspruch eingelegt. Die Bundesrepublik legte jedoch Berufung beim Bundesverwaltungsgericht ein, das den Gerichtshof der Europäischen Union um Auslegung des europäischen Rechts ersuchte.
Dabei ist das Wohl des Kindes zu berücksichtigen
Der Gerichtshof der EU hat nun betont, dass bei der Auslegung der Familienzusammenführungsrichtlinie das Kindeswohl zu berücksichtigen ist. Wäre der Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde ausschlaggebend, hätte sie keinen Anlass, die Anträge der Eltern minderjähriger Eltern mit der gebotenen Dringlichkeit zu prüfen. Dann hängt der Erfolg einer solchen Anwendung in erster Linie von der Geschwindigkeit ab, mit der ein Organ arbeitet. Das Aufenthaltsrecht der Eltern kann nicht automatisch mit der Volljährigkeit des Sohnes enden.
Auch beim Nachzug der Tochter ist der Zeitpunkt der Asylantragstellung des Vaters maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Entscheidung. Die Tochter muss ihren Antrag jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung ihres Vaters als Flüchtling stellen.
auch lesen
Für die Anerkennung familiärer Bindungen sei es nicht erforderlich, dass die Eltern und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebten, erläutert der EuGH. Aber auch die Verwandtschaft allein reicht nicht aus – regelmäßiger Kontakt hingegen könnte ausreichen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht über die konkreten Fälle entscheiden. Sie ist an die Rechtsauffassung des Gerichtshofs der EG gebunden.
auch lesen
Polizeiliche Kriminalstatistik
Add Comment