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Aussteigen oder nicht?: Ein Polizist erklärt, ob man im Stau aussteigen darf

Ein News-Scout und seine Freunde waren zu einem Junggesellenabschied ins Tessin unterwegs. Am Samstagmorgen standen die sieben Männer im Stau vor dem Gotthardtunnel. Sie bemerkten die Autobahn-Webcam und beschlossen, davor zu posieren. „Wir fanden es lustig, also stiegen wir aus dem Auto, rannten zur Kamera und stellten uns davor“, sagte der 20-Minuten-Nachrichtenscout. – Dann haben wir auf der Straße Fußball gespielt. Sie waren sich nicht sicher, ob sie während eines Staus aus dem Auto aussteigen durften. „Da draußen viele Leute waren, haben wir entschieden, dass es in Ordnung ist“, sagte er.

«Aus rechtlicher Sicht ist das Befahren der Autobahn strengstens verboten und kann mit einer Busse von 20 Franken geahndet werden», sagt Hubert Lusman, diensthabender Beamter der Kantonspolizei Uri. „Bei längeren Staus, zum Beispiel wenn der Verkehr wegen einer Sperrung für längere Zeit unterbrochen wird, sind unsere Einsatzkräfte in der Regel vor Ort.“ In diesem Fall hält die Polizei selten an, um Busse auszustellen.

„Aber wir raten dringend davon ab, aus dem Auto auszusteigen. Fußgänger können für die Rettung von Rettungsfahrzeugen auf dem zu bildenden Pannenstreifen eine große Gefahr darstellen und einer sehr großen Gefahr ausgesetzt sein. Also muss man auf jeden Fall im Auto bleiben“, sagt Lusman. Denn Menschen mit Behinderungen außerhalb der Fahrzeuge behinderten den Verkehr nur noch weiter, als sich der Stau auflöste.