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BAG gibt bekannt: Affenpocken sind in der Schweiz meldepflichtig

Aktualisiert am 18. Juli 2022, 12:32 Uhr

Ab Mittwoch müssen Ärzte Fälle von Affenpocken melden. Der Bund will deshalb Übertragungen in der Schweiz zeitnah erkennen und bekämpfen.

Affenpocken breiten sich in Europa immer mehr aus. In der Schweiz gilt deshalb ab Mittwoch eine Meldepflicht. Gemäss Bundesamt für Gesundheit BAG wird seit Anfang Mai 2022 eine ausserordentliche Häufung von Affenpocken mit insgesamt mehreren tausend Fällen in verschiedenen Ländern beobachtet. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch, wobei sexuelle Kontakte zwischen Männern als beobachtet wurden einer der häufigsten Übertragungswege. Nur sehr wenige der Betroffenen waren zuvor in einem früheren Risikogebiet (West- und Zentralafrika) gewesen.

Vom 21. Mai bis 15. Juli 2022 wurden in der Schweiz 198 laborbestätigte Fälle gemeldet. Das Meldepflichtsystem erlaubte bisher nur die Meldung eines Affenpockenfalls oder eines positiven Labortests auf Affenpockenvirus unter der Meldung eines „außerordentlichen klinischen Befundes oder Laborbefundes“. Um die epidemiologische Lage in der Schweiz und international besser überwachen und beurteilen zu können und möglichst gezielte Massnahmen ergreifen zu können, sollte eine explizite Meldepflicht von klinischen Befunden und Laboranalyseergebnissen in Bezug auf das Virus Affenpocken eingeführt werden.

Diese Korrektur beinhaltet keine Änderung des Meldeverfahrens. Um die Wissenslücken, insbesondere im Bereich der Übertragung von Affenpockenviren, zu schliessen und eine Übertragung in der Schweiz rechtzeitig zu erkennen und entgegenzuwirken, wird die Meldepflicht für klinische Befunde bei Affenpockenvirus-Infektionen eingeführt. Die Ärzteschaft und meldende Institutionen sollten Angaben zu Klinik, Exposition (z. B. Reisen in betroffene Gebiete) und Übertragungsweg (z. B. enger Kontakt mit erkrankten Tieren oder Menschen) machen. Die Meldung muss innert 24 Stunden unter Angabe der notwendigen Personendaten erfolgen, damit die zuständigen Kantone Umweltabklärungen und Personenmassnahmen durchführen können. Meldekriterium ist ein positiver Laborbefund für das Affenpockenvirus.