„Stellen Sie sich vor, niemand in Berlin muss mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens seines Haushalts für Miete bezahlen. Das wäre eine faire und für alle verständliche Lösung. Denn was an Miete zur Verfügung steht, ist unterschiedlich – je nachdem, ob die Verkäuferin, der Zahnarzt oder der geschäftsführende Bürgermeister eine Wohnung anmietet. Wenn 30 Prozent das Maximum für alle sind, wäre das eine sehr faire Entscheidung.
Francisca Gifi (44), geschäftsführende Bürgermeisterin des Tagesspiegels
Berlin – So kalkuliert die Regierung in Berlin (44, SPD) ihre neue Traummiete, um endlich bezahlbare Wohnungen in der Hauptstadt bereitzustellen!
Denn in drei Wochen kommt die Stunde der politischen Wahrheit. Ist Ihre Einigung zum Bündnis für neues Zuhause und bezahlbaren Wohnraum mit den neuen Unterschriften das Papier wert – oder ist sie gescheitert?
Seit Januar verhandelt Giffey & Co mit Investoren, Immobilienverbänden, Mietern und Baupolitikern für eine Verbesserung der sozialen Probleme Berlins.
Zwei Zielvorgaben seien bereits gestrichen worden: Mindestens 20.000 neue Wohnungen seien zumindest in diesem Jahr nicht zu erreichen, und das freiwillige Einfrieren der Mieten durch Vermieter sei „keine realistische Option mehr“, sagte Senator Andreas Geisel (56, SPD) am Wochenende. Grund: Inflation, Versorgungsprobleme, Personalmangel …
Erste Session mit 26 Gästen im Festsaal des Roten Rathauses. Seit Januar besteht ein Pachtvertrag, am 20. Juni muss die Schlusserklärung unterschrieben werden
Foto: Ralph Günther
Jetzt Giffeys Vorschlag, die Mieten an das Einkommen zu koppeln. Eine öffentliche Stelle zur Mietpreisprüfung muss die Höhe des Überschusses ermitteln, was Mietern hilft, gegen die teure Miete vorzugehen.
► Muss das wirklich für alle Mieter gelten?
„Die Obergrenze soll für alle Mieter gelten“, sagte Bausenator Geisel zu BILD. „Natürlich, wenn die Wohnfläche zumutbar ist.“ In größeren Wohnungen werden beispielsweise nur 40 Quadratmeter für Alleinstehende und 60 Quadratmeter für Zwei gekürzt.
Das Statistische Landesamt ermittelte, dass ein Haushalt in Berlin vor vier Jahren durchschnittlich 756 Euro im Monat für Wohnen ausgab, das sind 31,3 Prozent des verfügbaren Einkommens von 2.414 Euro.
In einem vorläufigen Abschlussvertrag mit den Vermietern wird die 30 %-Marke an eine geplante Preiserhöhung geknüpft. Wörtlich heißt es: “Sie werden keine Erhöhungen einführen, die zu Belastungen der Haushalte über 30 Prozent des jährlichen Haushaltseinkommens führen.”
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„Ich persönlich könnte mir eine solche Regulierung vorstellen, aber im Bereich von 30 bis 35 Prozent“, sagte Projektentwickler Thomas Grot. “Wenn wir vermieten, sind 35 Prozent Auslastung die Obergrenze.”
„Das machen die großen Vermieter“, erklärt Rainer Wilde, 67, vom Mieterbund Berlin. Allerdings befürchtet er, dass bei einer generellen Zinsregelung einkommensschwächere Haushalte beim Wohnen zurückfallen werden. “Vermieter haben ein Interesse daran, einkommensstarke Mieter in Wohnungen zu lassen.”
Ein weiteres Problem aus Wildes Sicht: „Jedes Mal, wenn man die Miete erhöht, muss das Einkommen überprüft werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nur wenige glauben, dass sie das Recht haben zu helfen – aus Scham.“
► Und was passiert, wenn die Einkommen aufgrund von Jobwechseln oder Arbeitsplatzverlusten schrumpfen?
„So weit sind wir noch nicht. Das ist im Moment noch eine Zielbeschreibung“, sagte Geisel zu der geplanten Regelung.
Thorsten Shatz (39), Stadtrat der CDU für Bauen in Spandau, glaubt ohnehin nicht an einen Erfolg: „Mein Eindruck ist, dass der Vermieter diese Mietminderung nicht einhält. Die Baukosten steigen, Vermieter müssen wirtschaftlich denken.“
Die Linke rechnet mit steigenden Sozialrenten
Die Linke kritisiert die Vereinbarungen mit der Wohnungs- und Bauwirtschaft und spricht von der “Quadratur des Kreises”. Lediglich die Handlungsfähigkeit soll extern simuliert werden.
Die Forderungen der Linken:
► Künftig gelten auf 60 Prozent der Fläche Sozialmieten oder Regelungen für anspruchsberechtigte Mieter.
Abgangsexperte Niklas Schenker (29)
Foto: christian lohse
Alternative: Investoren „kaufen“ sich davon ab, indem sie die Hälfte ihrer Grundstücke vor Planungsbeginn günstig an ein kommunales Unternehmen oder das Land Berlin zum Bauen abgeben.
► Fünfjähriges Mietmoratorium. Die Linke geht davon aus, dass die Nettokaltmieten im Bestand und bei Untervermietung um maximal 1 Prozent pro Jahr steigen können, bis die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist.
► Umlage der Modernisierungskosten auf Mieter auf maximal 1 Euro/m² (bzw. 6 Prozent).
Die Grünen frieren die Miete lieber für fünf Jahre ein
Die Grünen schlagen ein fünfjähriges Mietmoratorium vor, also einen Mietenstopp. Alle Akteure des Mietverbundes (auch Vonovia) müssen den Mietern einen schriftlichen Nachtrag zum Mietvertrag zukommen lassen.
Weitere Vorschläge:
► Wohnungstauschbörse: Innerhalb der Allianz soll ein Tausch zu gleichen Konditionen möglich sein – ohne neuen Mietpreisaufschlag.
Bettina Jarasz (53, Grüne) ist Regierende Bürgermeisterin von Berlin und Umweltsenatorin
Foto: Sören Stache / dpa
► Selbstverpflichtung zur Nutzung von Sonnenenergie: Bei Neubau möglichst die Dächer für Solaranlagen nutzen, bei Sanierung die gesamte Fläche nutzen.
► Verzicht auf Gas/Öl zum Heizen – Verpflichtung zur Erstellung eines Zeitplans für den Umstieg auf Wärmepumpen oder erneuerbare Wärme im gesamten Portfolio.
Wohnungsunternehmen in Berlin kürzen bereits die Mieten
Mieter können nun bei den sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften beantragen, ihre Nettokaltmiete auf 30 Prozent des Haushaltseinkommens zu senken.
Nur 107 der 332.000 Mieter haben einen solchen Antrag gestellt (2020), von denen 87 (81,3 Prozent) bewilligt wurden. Besonders betroffen waren Stadt und Land, die Gewobag und die Degewo.
Die niedrige Zahl führen die Unternehmen auf die geringe Mietsteigerung sowohl im Bestand (maximal 2 Prozent) als auch nach der Modernisierung zurück. Letzteres betrifft vier der 107 Anträge.
Bei Überschreitung der Grenze wird die Ermäßigung nur anteilig auf die jeweiligen Wohnungsgrößen verteilt. Wohngeld und ähnliche Leistungen sind in der 30-Prozent-Grenze enthalten.
Für besondere Bedarfsgruppen, wie zum Beispiel Harzer IV-Haushalte, ist gewährleistet, dass die Miete trotzdem gezahlt werden kann.
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