Ruth Altun (64) schüttelt ungläubig den Kopf. Sie starrt auf den Papierstapel vor sich. In ihrer Wohnung in Basel stapeln sich Rechnungen, Mahnungen, Briefe des Inkassodienstes und des Inkassobüros. «Täglich kommt mehr Post rein – auch wenn ich nichts dafür kann», sagt Altun Blick verzweifelt.
Alton ist Opfer eines eklatanten Betrugs geworden. Das belegen Gerichtsakten und Briefe, die sich seit 2016 bei ihr zu Hause häufen. Die Rentnerin war damals dabei, sich von ihrem Ex-Mann zu trennen und suchte im Internet Trost und Zuspruch.
Erst die Pakete, dann die Rechnung
Sie lernt “Alan” auf einer Dating-Plattform kennen. Er ist offen, ermutigt sie, lässt sie hören, was sie hören möchte. Sie telefonieren mehrmals über Skype. „Ich war völlig naiv, ich habe mich ihm ganz hingegeben. Die Polizei werde ihr später mitteilen, dass hinter „Allen“ eine organisierte Bande in Ghana stecke.
Altun schickt „Allen“ ein Foto ihres Ausweises – er will einen Beweis dafür, dass sie wirklich existiert. Betrüger verwenden IDs jedoch auf andere Weise. Sie bestellen in ihrem Namen teure Geräte und schicken sie zu Altons Haus. Von dort werden sie direkt nach Ghana geschickt. „Ich war total blöd, ich habe mir nichts dabei gedacht“, sagt Altun rückblickend. „Alen“ sagte ihr, dass er die Geräte dringend benötige und die Rechnungen bezahlen werde. Sie vertraut ihm naiv.
Daraufhin erhält sie eine Mail von Swisscom. Das sind die Rechnungen für die Geräte, die längst auf dem Weg nach Ghana sind. Als sie versucht, „Alan“ zu kontaktieren und ihn zu bitten, die Rechnungen zu bezahlen, ruft er nicht an. Du merkst, dass etwas nicht stimmt. Sie hat sich bei der Polizei gemeldet. Aber dann ist es zu spät.
“Ich habe Angst, den Briefkasten zu öffnen”
Altun soll wegen mehrerer Betrugsvorwürfe vor Gericht erscheinen. Sie wurde in erster Instanz immer noch für schuldig befunden, aber das Berufungsgericht hob die gesamte Verurteilung auf. Offene Forderungen werden an zivilrechtliche Kanäle gerichtet. Das bedeutet, dass Altun zwar strafrechtlich freigesprochen wurde, das Gericht die Klagen aber nicht für unbegründet erklärte. Swisscom hält sich an die Vorgaben. Rund 9000 Franken muss sie weiter bezahlen. Irgendwann übergab Swisscom die Forderungen an das Inkassobüro EOS.
„Jetzt bekomme ich etwa zweimal die Woche Post. Ich habe Angst, den Briefkasten zu öffnen”, sagt Altun. Die fälligen 9000 Franken kann und will sie nicht bezahlen. „Ich habe keine Ahnung, wie Swisscom sich das vorstellt. Ich erhalte Zusatzleistungen, ich lebe vom Minimum. Selbst wenn ich wollte, könnte ich nicht bezahlen.” Sie hielt sich aus einem Schiedsverfahren mit EOS vor dem Friedensrichter heraus. Sie weigert sich auch, Einschreiben anzunehmen.
Swisscom untersucht die Angelegenheit
Swisscom sagt, der Fall von Ruth Altun sei «sehr komplex». Die Frau wurde Opfer eines mutmaßlichen Betrugs. Weil sie aber selbst mit der Weiterleitung der Sendungen in den Prozess eingegriffen hat, ist sie aktiv involviert: «Hätte sie Swisscom sofort kontaktiert oder die Ware retourniert, hätte der Schaden verhindert werden können.»
Im Fall von Frau Altun steht Swisscom zu den Vorwürfen. Allerdings würden derzeit keine „weiteren Schritte“ unternommen und es werde „in den kommenden Wochen geprüft“, ob an der effektiven Einziehung der Gelder festgehalten werde. EOS sagt, es sei “immer noch daran interessiert, ein Gespräch über eine Lösung zu führen”.
Ruth Altun ist klar: „Das ist kein Leben für mich. Mit einer solchen Belastung kann und will ich nicht mehr leben. Ich möchte nur in Ruhe gelassen werden.”
So schützen Sie sich vor Betrug
Ruth Altun ist Opfer von Cyberkriminalität geworden. Sie ist also nicht die einzige. Gemäss Statistik des Bundesamtes für Informatik wurden im Jahr 2021 in der Schweiz rund 24’000 Fälle von Internetbetrug gemeldet. Fast ein Drittel kann gelöscht werden.
Doch was tun, wenn Sie selbst Opfer eines Betrugs werden und Rechnungen für Produkte erhalten, die Sie gar nicht bestellt haben? Lucien Jucker von der Stiftung Verbraucherschutz sagt: „In einem solchen Fall sollte sich das Opfer des Betrugs sofort an den Rechnungssteller wenden. Das Opfer kann auch Anzeige bei der Polizei erstatten. Nur so können Sie sich vor unbegründeten Ansprüchen schützen.
Sollten doch Forderungen von Inkassounternehmen eintreffen, rät Uecker zur Ruhe. „Verbraucher sollten Inkassobüros nur für Forderungen bezahlen, die eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage haben“, sagt er. Bei Vertragsabschlüssen durch einen Betrüger im Namen des Nutzers kommt kein wirksamer Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen zustande. Dementsprechend wird kein Geld geschuldet.
Wenn die Firma noch weiter geht und die Betreibung ins Haus kommt, sollten Sie die Abnahme nicht verweigern. Denn: „Wenn die Empfänger der Ansicht sind, dass der Eingriff nicht gerechtfertigt ist, müssen sie innerhalb von zehn Tagen einen Rechtsantrag stellen“, sagt Uecker.
Ruth Altun ist Opfer von Cyberkriminalität geworden. Sie ist also nicht die einzige. Gemäss Statistik des Bundesamtes für Informatik wurden im Jahr 2021 in der Schweiz rund 24’000 Fälle von Internetbetrug gemeldet. Fast ein Drittel kann gelöscht werden.
Doch was tun, wenn Sie selbst Opfer eines Betrugs werden und Rechnungen für Produkte erhalten, die Sie gar nicht bestellt haben? Lucien Jucker von der Stiftung Verbraucherschutz sagt: „In einem solchen Fall sollte sich das Opfer des Betrugs sofort an den Rechnungssteller wenden. Das Opfer kann auch Anzeige bei der Polizei erstatten. Nur so können Sie sich vor unbegründeten Ansprüchen schützen.
Sollten doch Forderungen von Inkassounternehmen eintreffen, rät Uecker zur Ruhe. „Verbraucher sollten Inkassobüros nur für Forderungen bezahlen, die eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage haben“, sagt er. Bei Vertragsabschlüssen durch einen Betrüger im Namen des Nutzers kommt kein wirksamer Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen zustande. Dementsprechend wird kein Geld geschuldet.
Wenn die Firma noch weiter geht und die Betreibung ins Haus kommt, sollten Sie die Abnahme nicht verweigern. Denn: „Wenn die Empfänger der Ansicht sind, dass der Eingriff nicht gerechtfertigt ist, müssen sie innerhalb von zehn Tagen einen Rechtsantrag stellen“, sagt Uecker.
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