Bereits zum 1. August soll die Verordnung in Kraft treten, mit der die Bundesregierung Bewegungsbeschränkungen statt Quarantäne einführen will. Das berichtet heute.at. Ein entsprechender vierseitiger Entwurf geht nun in Umlauf.
Das Gesundheitsministerium bestätigte COURIER die Existenz des Papiers. Entscheidungen sind jedoch noch nicht gefallen. „Die Idee ist, eine Möglichkeit zu schaffen, Verkehrsbeschränkungen anstelle von Quarantäne zu nutzen, um Personalengpässe in Zukunft zu vermeiden“, hieß es. Parallel wird zur Behördenentlastung auch die Möglichkeit automatisierter Benachrichtigungen vorbereitet.
Eine Verkehrsbeschränkung wäre beispielsweise, dass Infizierte nicht in Restaurants oder Veranstaltungen gehen dürfen, sondern nur zur Arbeit und zum täglichen Bedarf. Viele Fachleute stehen dieser in der vergangenen Woche öffentlich gewordenen Idee des Gesundheitsministeriums skeptisch gegenüber.
FFP2-Maske überall
Laut dem heutigen Verordnungsentwurf müssen Infizierte jederzeit eine FFP2-Maske tragen, sobald sie das eigene Zuhause verlassen. Das Tragen der Maske im Freien ist nicht erforderlich, wenn der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. In Parks und auf stark befahrenen Straßen ist das Tragen Pflicht.
An besonders gefährdeten Orten (Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten, Grundschulen) soll es Verbote des Betretens von Infizierten geben. Allerdings haben die Infizierten das Recht, Restaurants, Diskotheken und Clubs, Schwimmbäder oder Sportstätten zu besuchen, wenn sie dort die Maske tragen.
Grundsätzlich soll das Projekt auch dafür sorgen, dass Covid-Positive zur Arbeit gehen. Allerdings müssen die Infizierten in eigenen Teams zusammenarbeiten und räumlich von den Nichtinfizierten getrennt sein.
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