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Bundesverfassungsgericht: Merkels Äußerung verletzt AfD-Rechte

Stand: 15.06.2022 10:37 Uhr

Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 hat die damalige Kanzlerin Merkel die Rechte der AfD verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt und damit der AfD zugestimmt.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemerich durch die Stimmen von HDZ und AfD als „unverzeihlich“ bezeichnete. Das AfD-Verfahren gegen den Altkanzler war erfolgreich.

Karlsruhe billigt Kandidatur der AfD gegen Merkel

tagesschau24 11:00 Uhr, 15. Juni 2022

Merkel kritisierte eine Pressekonferenz in Südafrika im Februar 2020, einen Tag nach den umstrittenen Wahlen in Thüringen. Sie forderte auch die Annullierung der Wahl. Kemerih trat drei Tage später zurück und war bis März ohne Regierung im Amt.

Das Recht auf gleiche Chancen für die Parteien

Merkels Äußerung verstoße laut Bundesverfassungsgericht gegen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien. Wenn sich Regierungsmitglieder öffentlich als solche äußern, müssen sie sich gegenüber allen Parteien grundsätzlich neutral verhalten. Dem muss auch der Bundeskanzler Rechnung tragen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Regierungsmitglied, etwa im Wahlkampf, eindeutig als Parteipolitiker auftritt. Hier trat Merkel als Kanzlerin an.

Der FDP-Kandidat Kemerich ist in Thüringen im dritten Wahlgang zum Ministerpräsidenten gewählt worden, nachdem der Linkspolitiker Bodo Ramelow bei einer vorherigen Abstimmung gescheitert war. Die Wahl sorgte auch international für Empörung, weil die AfD erstmals dem Ministerpräsidenten an die Macht verholfen hatte. Sie lehnte im dritten Wahlgang ihren eigenen Kandidaten ab und wählte den FDP-Mann.

Mit Informationen von Klaus Hempel, ARD-Rechtsabteilung

Bundesverfassungsgericht: Merkels Äußerung zur Thüringer Wahl 2020 verfassungswidrig

Klaus Hempel, SWR, 15.6.2022 10:44 Uhr.