Stand: 25.05.2022 09:57 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Eltern mit mehreren Kindern künftig mehr Leistungen bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung benötigen. Bei der Kranken- und Rentenversicherung hingegen muss sich nichts ändern.
Von Gigi Depe, ARD-Rechtsabteilung
Tatsächlich muss die Pflegeversicherung noch einmal verbessert werden. Laut Bundesverfassungsgericht reicht es nicht aus, dass Kinderlose nach vorheriger Entscheidung höhere Beiträge zahlen müssen. Eltern mit mehreren Kindern müssen bis spätestens Ende Juli 2023 noch stärker entlastet werden.
Das Gericht sagt, dass Familien auch mit einem zweiten Kind benachteiligt sind, weil sie je nach Kinderzahl deutlich mehr Ausgaben haben und weil mindestens ein Elternteil wieder berufstätig sein muss. Diese Defizite würden in der Pflegeversicherung nicht ausreichend kompensiert.
In der Renten- und Krankenversicherung gibt es keine Änderungen
Anders bei der Rentenversicherung: Kindererziehungszeiten würden bereits anerkannt. Was die Krankenversicherung betrifft, so hat der Gesetzgeber Eltern mit mehreren Kindern mit unbezahlter Familienversicherung bereits sehr entgegengekommen. Denn Kinderlose würden bereits einen Solidaritätsbeitrag leisten. In der Renten- und Krankenversicherung muss sich also nichts ändern.
Aktenzeichen: 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16 und andere
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