Als Bundeskanzlerin hat Angela Merkel mit ihren Äußerungen zur Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Anfang 2020 die Rechte der AfD verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt. Richter entschieden am Mittwoch, dass Merkel gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen habe. (Az. 2 BvE 4/20 und andere)
„Bundeskanzler Dr. Natürlich respektiert Angela Merkel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, sagte Merkels Sprecherin. Merkel äußerte sich nicht zum Inhalt.
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Am 5. Februar 2020 wurde der FDP-Politiker Thomas Kemerich im Erfurter Landtag mit Hilfe von CDU und AfD überraschend zum Regierungschef gewählt. Dies war das erste Mal, dass die AfD ihm half, Ministerpräsident zu werden.
Die damals angereiste Bundeskanzlerin Merkel (CDU) sprach am Tag nach der Wahl und gab eine Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa mit einer „Vorbemerkung“ „aus innenpolitischen Gründen“. Das Ergebnis müsse “annulliert” werden, zumindest dürfe die HDZ nicht an dieser Regierung teilnehmen. Und: „Das war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Unterdessen war auf bundeskanzerin.de und bundesregierung.de ein Mitschnitt der Pressekonferenz abrufbar.
Kemerih trat drei Tage später zurück und war bis März ohne Regierung im Amt. Bodo Ramelov (Linke), der in den ersten beiden Wahlgängen nicht genügend Stimmen erhielt, wurde erneut Ministerpräsident.
Björn Höcke (AfD, rechts) gratuliert am 5. Februar 2020 dem kurzfristigen Ministerpräsidenten Thomas Kemerich (FDP). Foto: dpa / Bodo Schackow
Bei einer Anhörung in Karlsruhe im Juli 2021 verteidigte Merkel-Kanzler Helge Braun (CDU) die Äußerungen, mitreisende Journalisten und vor allem der Koalitionspartner wollten eine Stelle. Es ging auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland.
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Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) Foto: Reuters / Annegret Hilse
Die AfD hat den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) bereits erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht verklagt, da auf der Website seines Ministeriums ein Interview mit AfD-kritischen Passagen zu finden war.
Und Johanna Huanca (CDU) wurde als Bildungsministerin gerügt, weil sie in einer Erklärung des Ministeriums eine “Rote Karte” für die AfD gefordert hatte. Danach dürfen Politiker die AfD öffentlich kritisieren. Allerdings müssen sie bei der Äußerung ihrer Rolle als Regierungsmitglieder den Grundsatz der staatlichen Neutralität respektieren. (dpa)
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