Eine Journalistin fragte die Bundesverteidigungsministerin nach Details zu ihrem Helikopterflug. Nun muss sich Lambrecht verantworten.
Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) muss sich Journalisten zu ihrem Hubschrauberflug mit ihrem Sohn stellen. Diese Entscheidung ist nach Angaben des Verwaltungsgerichts Köln am Mittwoch gefallen und dem Eilantrag des Journalisten teilweise stattgegeben worden. Das Urteil ist noch nicht in Kraft getreten.
Mitte April nahm Lambrecht seinen 21-jährigen Sohn mit in einen Regierungshubschrauber, um Truppen in Norddeutschland zu besuchen. Am nächsten Tag und nach einer Hotelübernachtung fuhren Auto und Leibwächter auf die nahe gelegene Insel Sylt. Das Verteidigungsministerium erklärt, Lambrecht habe den Flug ordnungsgemäß beantragt und die vollen Kosten übernommen. Der Sohn hatte auf seinem Instagram-Account ein Foto vom Flug gepostet.
Lambrecht lehnte es ab, Fragen zur Vertraulichkeit zu beantworten
Der Journalist wollte wissen, wie viel Zeit zwischen der Buchung des Sylter Hotels und dem Besuch der Truppe vergangen sei. Er wollte auch wissen, was Lambrecht über die Aufnahme und Veröffentlichung des Fotos wisse, konkret, ob sie selbst das Foto ihres Sohnes im Hubschrauber gemacht habe.
Lambrecht lehnte dies mit der Begründung ab, es betreffe sie als Privatperson. Der Journalist stellte daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln.
Gericht: Lambrecht selbst verschränkt persönliche und amtliche Angelegenheiten
Dieser Antrag war weitgehend erfolgreich, wie das Gericht mitteilte. Die Frage nach dem Zeitpunkt der Hotelreservierung musste die Ministerin nicht beantworten, da es sich um ihre persönliche Angelegenheit handelte. Anders verhält es sich jedoch bei Fragen zur Erstellung und Veröffentlichung des Fotos. Hier besteht eine offizielle Verbindung zur Bundeswehr, da die Reise mit dem Helikopter erfolgte.
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