Nachdem sich die Ampelkoalition auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt hatte, forderte die Bundesärztekammer nationale Maßnahmen im Falle einer drohenden Überlastung der medizinischen Infrastruktur durch die Corona-Pandemie. „Wichtig ist, dass künftig deutschlandweit einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte, klar definierte Kriterien erfüllt sind“, sagte Dr. Präsident Klaus Reinhardt am Donnerstag den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Das von der Regierung am Mittwoch an der Ampel vorgestellte Corona-Schutzkonzept für Herbst und Winter bleibt „leider noch unklar“.
Zugleich begrüßte der Ärztepräsident ausdrücklich, dass das Konzept der Pandemie „endlich mit Rücksicht auf unsere Kinder formuliert“ worden sei. Besonders wichtig ist die Weigerung des Bundesgesundheitsministers, Schulen wegen der Pandemie zu schließen. Kinder und Jugendliche waren bislang die Hauptopfer der Schutzmaßnahmen. Die Folgen sind Bildungsdefizite, Entwicklungsstörungen und eine deutliche Zunahme psychischer Erkrankungen. Es müsse alles getan werden, damit Schulen und Kitas geöffnet bleiben, sagte Reinhardt.
auch lesen
Der Deutsche Lehrerverband begrüßte, dass die Bundesländer im Rahmen der Ampelpläne der Koalition wieder eine Maskenpflicht in Schulen einführen könnten – kritisierte aber die Regelungslücke in Grundschulen. „Wir begrüßen, dass die Bundesländer im Bedarfsfall – nämlich um im Falle einer wütenden Infektionswelle den Präsenzbetrieb aufrechterhalten zu können – eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen vorschreiben können“, sagte der Präsident des Lehrerkollegiums ‘ Verband, Heinz-Peter Meidinger, an die Zeitungen des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
“Absolut unverständlich”
„Aber es ist absolut unverständlich, warum im selben Fall, d.h. zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs kann eine Maskenpflicht in Grundschulen nicht angeordnet werden.“ Das sei nicht nachvollziehbar.
auch lesen
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte derweil in den RND-Papieren die Ausnahmen von Testpflichten in Pflegeheimen. „Die Bundesregierung will Pflegebedürftige besser schützen als in vergangenen Wintern. In der Praxis kann man das aber überhaupt nicht sagen.“
Frisch geimpfte und erkrankte Mitarbeiter und Besucher müssten künftig nicht mehr getestet werden – „obwohl mittlerweile jedem klar sein sollte, dass auch geimpfte und erkrankte Menschen das Virus übertragen“, sagte Brisch.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten sich zuvor auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Die aktuellen Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz sind bis zum 23. September befristet.
Ab dem 1. Oktober sind für gut sechs Monate zusätzliche Spielräume für Bundesländer vorgesehen, um wieder Masken in Innenräumen zu bestellen. Bei einer Verschlechterung der Situation sind zusätzliche Auflagen möglich.
Unterstützung durch die Lehrervertretung
Lehrervertreter forderten, dass die Bundesländer ab Oktober eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen vorschreiben können sollten – im Falle einer Infektionswelle. Allerdings wurde der Regierung auch vorgeworfen, dass einige der geplanten Regelungen nicht alltagstauglich seien – und Deutschland wegen möglicher schärferer Maßnahmen der Bundesländer erneut zum „Flickenteppich“ zu werden drohe.
auch lesen
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft vermisst Schwellenwerte, an denen man die Überlastung des Gesundheitssystems einschätzen könnte. „Es ist nicht sofort klar, wie die Datenlage ernsthaft verbessert werden soll“, sagte Vorstandschef Gerald Gass dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Der Deutsche Städtetag sieht noch einige offene Fragen. “Wird der kostenlose Einbürgerungstest für alle ab Herbst wieder eingeführt?” Wie läuft die Impfpflicht im Zusammenhang mit der medizinischen Einrichtung? „Wir erwarten sehr bald Antworten der Bundesregierung“, sagte Geschäftsführer Helmut Dedi den Funke-Zeitungen.
Auch gegen die Regierung wurden Vorwürfe laut, einige der vorgeschlagenen Maßnahmen seien nicht alltagstauglich. Ausnahmen von der Maskenpflicht soll es beispielsweise für getestete, frisch geimpfte und frisch Erkrankte in Gaststätten sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen geben. „Kürzlich“ bedeutet, dass die Impfung oder vergangene Covid-Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegen darf.
„Wenn zum Beispiel die Maskenpflicht danach differenziert werden soll, ob die letzte Impfung drei oder vier Monate zurückliegt, dann frage ich mich, wie das im Alltag funktionieren soll“, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Ulrich Weigelt von der “Rheinischen Post”. „Dass solche Regelungen nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen, liegt auf der Hand. Im Zweifel muss man nicht alles bis ins letzte Detail gesetzlich regeln.“
Virologe Hendrik Streeck warnte, Deutschland könne je nach Bundesland zu einem Mosaik aus unterschiedlichen Maßnahmen werden. Um dies zu vermeiden, brauche es klare Vorgaben für die Bundesländer, wann diese Maßnahmen ergriffen werden sollen, etwa eine Maskenpflicht in Schulen, sagte Streck am Mittwoch dem Sender Welt TV. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte bei „RTL Direkt“: „Ich hoffe nicht, dass es einen Flickenteppich geben wird, wir arbeiten mit den Bundesländern daran, das Beste aus unserem Angebot herauszuholen.“
Die Maßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023. Dann wird das Kabinett die Vorschläge aufgreifen, dann geht es an den Bundestag.
Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Durch Einschalten des Schalters erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 (1) (a) der DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
„Kick-off Politics“ ist der tägliche News-Podcast der WELT. Das wichtigste Thema analysiert die WELT-Redaktion und die Termine des Tages. Abonnieren Sie den Podcast unter anderem bei Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music oder direkt per RSS-Feed.
Add Comment