Stand: 08.11.2022 19:18
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Warburg Bank und einen Börsenmakler im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zur Rückzahlung von 190 Millionen Euro aufgefordert. Die Bank gab jedoch an, dass die aufgelaufenen Steuern bezahlt worden seien.
Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften hat die Staatsanwaltschaft Bonn Zahlungsaufforderungen in Höhe von rund 190 Millionen Euro an die Hamburger Warburg Bank und einen britischen Börsenmakler gerichtet. Davon entfallen rund 176,6 Millionen Euro auf die Privatbank. Justizsprecher Sebastian Buss sagte, dies sei die Umsetzung der ersten rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Bonn in der Cum-Ex-Affäre.
Ein Sprecher der Warburg Bank sagte jedoch: „Mit den Zahlungen von Warburg an das Finanzamt Hamburg (im Finanzverfahren) sind die vom Finanzamt ermittelten Steuern für die Jahre 2007 bis 2011 aufgrund der sog die Aktiengeschäfte der Warburg Bank sind vollständig abgewickelt.” Die Staatsanwaltschaft Bonn hat daher die Vollstreckung im Zuge des Einziehungsverfahrens ausgesetzt.
In der vom Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2021 bestätigten Entscheidung wurde die Bank zur Zahlung von mehr als 176 Millionen Euro an die Staatskasse verpflichtet, der Aktienhändler zu 14 Millionen Euro, von denen er bereits drei Millionen eingezahlt hatte. Bereits im April war die Warburg Bank mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlagnahme des Geldes vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Was ist CumEx?
CumEx-Deals werden so genannt, weil große Aktienpakete mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenberechtigung um den Auszahlungstermin herum in rascher Folge hin und her gemischt werden. Die bewusst undurchsichtigen Deals hatten nur ein Ziel: möglichst viel Verwirrung bei den Finanzbehörden zu stiften. Mit diesem Trick hatten die Beteiligten im großen Stil Kapitalertragsteuerrückerstattungen, die nie ausgezahlt wurden. Gewinne wurden geteilt. Möglich wurde dies durch eine Gesetzeslücke, die anschließend geschlossen wurde. Das Cum-Ex-Geschäft boomte damals – seit Jahren.
Milliardenschaden für den Staat
Bei den Cum-Ex-Deals nutzten Investoren ein Schlupfloch, um den deutschen Staat jahrelang um Geld zu betrügen. Rund um das Ex-Dividende-Datum schoben mehrere Teilnehmer Aktien mit (“cum”) und ex-Dividendenrechten hin und her. In der Folge erstattete die Finanzverwaltung überhaupt nicht gezahlte Kapitalertragsteuern.
Der Staat ist in Milliardenhöhe geschädigt. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwälte und Gerichte im ganzen Land ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären. Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbar sind.
Untersuchungskommission in Hamburg
Die Affäre um die Cum-Ex-Deals der Warburg Bank hat auch eine politische Komponente. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) war zwischen 2011 und 2018 erster Bürgermeister von Hamburg. 2016 weigerten sich die dortigen Finanzbehörden, 47 Millionen Euro im Zusammenhang mit Steuerpraktiken an das Institut zurückzuzahlen. Ein Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft versucht seit 2020, die Hintergründe dieser Vorfälle in der Hansestadt aufzuklären.
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