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Wie viele Menschen leben in Deutschland – und unter welchen Umständen? Die Volkszählung – die große Volkszählung – muss diese Frage beantworten. Die Teilnahme an der Volkszählung ist verpflichtend. Wir erklären, worauf zu achten ist.
Wer wird interviewt?
Über die nationale Stichprobe entscheiden die jeweiligen Bundesländer. Dafür wurden hunderttausende repräsentative Adressen ausgewählt. Wer für die Stichprobe ausgewählt wird, muss auch antworten.
Die Teilnahme an der Haushaltsbefragung ist verpflichtend. „Ergebnisse sind nur verlässlich, wenn alle Befragten richtig antworten“, sagt Marcel Hürter, Vorsitzender des öffentlichen Dienstes Rheinland-Pfalz.
Was ist die Strafe für die Ablehnung?
Kurz vor Beginn der Volkszählung wies das Statistische Bundesamt noch einmal darauf hin, dass die angefragten Bürgerinnen und Bürger antworten müssen. „Alle Personen, die im Rahmen der Volkszählung um Angaben gebeten werden, sind verpflichtet, die Angaben richtig, vollständig und innerhalb der von den Forschungsstellen gesetzten Fristen zu machen“, teilten die Wiesbadener Behörden am Freitag mit. Erstmals seit elf Jahren findet am Montag (16. Mai 2022) in Deutschland wieder eine Volkszählung statt. Bundesweit wurden mehr als 30 Millionen Menschen befragt.
Wer nicht antwortet, wird an die Angaben erinnert und erneut nach den Angaben gefragt. „Wenn Befragte ihrer Auskunftspflicht auch nach mehrmaliger Mahnung nicht nachkommen, sind Sanktionen oder Bußgelder möglich“, so das Bundesamt. Die Höhe wird von den Bundesländern festgelegt.
Wann wird die Volkszählung durchgeführt?
Das Studium soll bis Mitte August abgeschlossen sein. Stichtag für die Datenerhebung ist der 15. Mai.
Welche Informationen werden benötigt
Es gibt zwei Studien: eine für Menschen und eine für Gebäude und Wohnungen. Etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Personen müssen unter anderem Angaben zu ihrem Namen, Geschlecht, Familienstand und ihrer Nationalität machen. Etwa drei Viertel der Menschen werden nach Angaben des Gremiums nach anderen Fragen gefragt, etwa nach Schulabschluss oder Arbeit. Außerdem wurden etwa 300.000 Menschen registriert, die in Wohnheimen und städtischen Einrichtungen leben.
Darüber hinaus sind alle rund 23 Millionen Hauseigentümer oder Verwaltungen verpflichtet, Angaben zu ihren Wohnungen und Mehrfamilienhäusern zu machen. Erstmals werden die Nettokaltmiete, die Dauer und der Grund der Freifläche sowie der Energieträger für die Heizung abgefragt.
Wie wird die Umfrage durchgeführt?
Nur ein Teil der Fragen muss laut Bundesdienst in kurzen persönlichen Gesprächen geklärt werden. Die meisten können online beantwortet werden. Es gibt auch Papierfragebögen. Die Informationen werden anonym verwendet.
Zunächst werden allgemeine Fragen zu Haushaltsmitgliedern gestellt. Es sollte fünf bis zehn Minuten dauern. Darüber hinaus gibt es Zugangsdaten für die Online-Übermittlung von Zusatzinformationen, wie z. B. Bildungsgrad und Erwerbstätigkeit. Dies sollte ebenfalls etwa zehn Minuten dauern. Auf Wunsch auch auf Papier. (dpa/lra)
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