“Das Gesetz findet keine Mehrheit” FDP-Abgeordnete proben den Corona-Aufstand
8.8.2022 6:39 Uhr
Auf einen Corona-Plan für den Herbst war in der vergangenen Woche eine Einigung erzielt worden – zwischen SPD-Mann Lauterbach und FDP-Minister Bushmann. Letzterer muss aber ohne einige seiner Parteifreunde überlegt haben. Angeführt von Abgeordnetem Kubicki im Bundestag machten sie sich gegen das geplante Gesetz stark.
Das Corona-Schutzkonzept der Bundesregierung für Herbst und Winter ist bei einigen FDP-Abgeordneten im Bundestag auf Widerstand gestoßen. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki sagte der Welt, der Vorschlag von Justizminister und Parteikollege Marco Buschmann und Gesundheitsminister Karl Lauterbach bedürfe noch einiger Überarbeitungen. „Mir ist nicht klar, warum zum Beispiel im Freien eine Maskenpflicht auferlegt werden könnte.“
Auch der Bundestagsabgeordnete Frank Scheffler forderte “dringend” Nachbesserungen am Entwurf des Infektionsschutzgesetzes. Die Möglichkeit einer bundesweiten Regulierung von Hotspots hält er für einen Rückschritt. Und auch die Möglichkeit einer Maskenpflicht in Schulen ist ein Ärgernis. Scheffler sagte, er werde seine Zustimmung von den Änderungen abhängig machen. Ähnlich äußerte sich auch sein Kollege Christoph Hoffmann: „Ich bin mir sicher, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner jetzigen Form keine Mehrheit finden wird.“
Dagegen sagte Fraktionschef Christian Dürr der WELT, die Maßnahmen seien ein guter Kompromiss. Die FDP hat erreicht, dass es keine weitreichenden Grundrechtseingriffe wie Lockdowns, Ausgangssperren, Schulschließungen oder Kontaktbeschränkungen mehr geben wird. Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Thomae sagte, die Maßnahmen seien wirksam und angemessen.
Bushman und Lauterbach stellten das Konzept am Mittwoch vor. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass Bundesländer die Maskenpflicht ab Oktober wieder einführen könnten. Daher soll die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Flugzeugen weiterhin flächendeckend gelten, ebenso die Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ob eine Maskenpflicht auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt, können die Bundesländer selbst entscheiden.
Viel kritisiert wurde der Plan, Menschen in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen von der Maskenpflicht zu befreien, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate ist. Außerdem soll es Ausnahmen für Forschung und Neugeheilte geben.
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