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Das Restaurant Brasserie Federal am Bahnhof Zürich ändert sein Logo

Wegen Schweizer Regeln

Brasserie Federal muss das Logo ändern

Da das Schweizer Wappen auf dem Logo abgebildet ist, muss das Restaurant Brasserie Federal am Bahnhof Zürich sein Logo ändern. Das ist teuer für den Betreiber.

Wo Schweiz steht, muss Schweiz stehen. Das ist der Leitgedanke der Swissness-Vorlage, die das Parlament vor rund zehn Jahren verabschiedet hat. Bei Verstössen erhoffen sich Hersteller im Ausland oft mehr Glaubwürdigkeit bezüglich der vermeintlichen Schweizer Herkunft ihrer Produkte.

Doch nun ist die Brasserie Federal am Zürcher Hauptbahnhof an der Reihe, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet. Denn das ehemalige Bahnhofsbuffet trägt das Schweizer Wappen im Logo. Seit 2017 ist die Verwendung des Schweizerkreuzes auf einem Dreiecksschild für geschäftliche Zwecke jedoch verboten.

150’000 Franken Folgen

Das Verbot gilt nun auch für die Kneipe, die das Logo seit 1997 verwendet. Das hat auch finanzielle Auswirkungen, denn das Logo ist fast überall: auf Servietten und Personaluniformen, auf den Fenstern des Bahnhofseingangs und Tischen, auf Briefpapier und natürlich die Speisekarte.

Um all das umzutauschen, muss Bierhallenwirt Reto Candrian (42) laut «NZZ» rund 150’000 Franken bezahlen. Sogar die Gläser sind mit dem Logo bedruckt.

Zweck der Vorlage war eigentlich in erster Linie der Schutz der Schweizer Marke im Ausland. Im Schatten der Schweizer Vorlage trat das Wappenschutzgesetz in Kraft. Es gibt Ausnahmen von der Regel: Victorinox kann beispielsweise das Wappen auf das Taschenmesser stempeln, auch der Touring Club oder Skiverband darf es verwenden. Aber nicht die Brasserie Federal.

Frist des Bundesgerichtshofs versäumt

Candrian, der das Restaurant in vierter Generation führt, hat beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) beantragt, das Logo weiterhin zu verwenden. Er verteidigte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Weigerung des Zürcher Sicherheitsdienstes. Das verwarf die Berufung 2020. Kandrian, die wegen Corona andere Prioritäten hatte, versäumte es, die Entscheidung rechtzeitig vor Bundesgericht zu bringen.

Als das IGE nachfragte, waren sie nicht beeindruckt. Immerhin, so Kandrian gegenüber der NZZ, sei das Institut aufgeschlossen und habe ihm Zeit gelassen, die Ausstattung des Restaurants aufzubauen. Er ist nicht verpflichtet, ein Bußgeld zu zahlen.

Candrian musste die Startseite und das Menü anpassen. Anstelle des Schweizer Wappens zeigt das Logo nun eine wehende Schweizer Flagge.