Berlin – Abgeordnete des Berliner Senats müssen sich am BER keine Gedanken über Flugausfälle und Verspätungen machen – künftig können sie mit ihrem Dienstwagen europaweit in den Urlaub fahren!
Der Senat hat neue Regeln für die private Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Das soll sich ändern:
► Bewegungsfreiheit: Bisher ist die private Nutzung nur in Deutschland erlaubt. Jetzt soll es in Europa zugelassen werden.
► Feiertage: Bisher durfte ein Dienstwagen privat genutzt werden (wenn er versteuert wurde) – nicht aber für die Freizeit. „Das erscheint nicht mehr logisch, relevant und notwendig“, schrieb das Blatt aus dem Innenministerium. Abhilfe: Das Dienstwagenpausenverbot sollte aufgehoben werden.
Für viele Wähler sind diese neuen Regeln zumindest fragwürdig: Der Berliner Senat kämpft dennoch für eine Mobilitätswende, Berlin braucht mehr autofreie Stadtteile. Das fordert Verkehrssenatorin Betina Jaras (53, Grüne). Im Januar forderte sie, die Friedrichstraße komplett autofrei zu machen.
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giphy (44, SPD)
Foto: imago/Bernd Friedel
Im Mai lehnte sie eine autofreie Innenstadt ab, wie sie von der Öko-Initiative „Autofreies Berlin“ angestrebt wird. Aber es teile die meisten Ziele, den Autoverkehr zu reduzieren, erklärte sie. Nur der Weg dorthin ist politisch und praktisch falsch.
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Der Fuhrpark der landeseigenen Verkehrsbetriebe besteht aus 49 Fahrzeugen. Für diese Limousinen stehen 65 Fahrer zur Verfügung.
Allerdings: Diese Fahrer haben kein Recht, sie in den Urlaub mitzunehmen, das muss die Politik selbst erledigen. Sie können andere Personen mitfahren lassen. Verursacht jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Unfall, behält sich der Staat das Recht vor, Abhilfe zu schaffen.
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Auch der Einsatz von festangestellten Fahrern wird genauer geregelt: Da diese schwer zu unterscheiden sind, müssen sie nicht nur für Dienstfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Büro, sondern auch für private Fahrten in Berlin und Brandenburg eingesetzt werden. Allerdings nur innerhalb der maximal zulässigen Arbeitszeit von 268 Stunden pro Monat.
Aber Senatoren dürfen ihre Fahrer nicht zu privaten Besorgungen schicken, wie zum Beispiel Anzüge und Hemden aus der Reinigung holen!
„Die Fahrzeuge des Unternehmens werden für alle erlaubten Nutzungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt“, sagte Senatsinnensprecherin Sabine Beikler gegenüber BILD. Das heißt: Für das Fahrzeug selbst soll nichts bezahlt werden.
Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen wollen (können Sie auch ablehnen), müssen Sie den sogenannten Sachbezug pauschal versteuern – immer nach der sogenannten Ein-Prozent-Methode, nicht mehr nach zum Logbuch. Das bedeutet, dass dem Gehalt ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs hinzugerechnet wird – weil dieser dann höher ist, muss mehr Steuer gezahlt werden.
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Quelle: ViralHog/Harry Shimmin 11.07.2022
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