Das Kantonsgericht in Zug hat über die möglicherweise innovativen Folgen des Zuger Landaman-Feiertags entschieden. Für die Schweizer Medien kann es teuer werden.
Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Kantonsgericht in Zug, wo im Januar der Prozess gegen Ringier stattfand.
Urs Flüler / Keystone
Landamans Feierlichkeiten 2014 in Zug hielten das Publikum über sieben Jahre lang auf Trab. Immer wieder musste sich die Justiz mit der mutmasslichen sexuellen Begegnung zwischen der damaligen grünen Regierungsrätin Yolanda Spies-Heglin und der Regierungsrätin der SVP auseinandersetzen. Das vorläufige Schlussurteil des Zuger Kantonsgerichts kann nun Konsequenzen haben, die über diesen Einzelfall hinausgehen.
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