Ein Somali (29) ist am Montag in Wien wegen Doppelmordes zu “lebenslanger Haft” verurteilt worden. Vom AMS geförderter Flüchtling, angeblich älter.
Bei den Bluttaten, die ihm vorgeworfen werden, ist das Nebensache: Doch ein Detail in dem schrecklichen Fall dürfte dennoch für Diskussionen sorgen. Denn der Tatverdächtige des Mordes an zwei Frauen, Abdi S., soll noch nicht einmal 29 Jahre alt sein. Sein richtiger Name kann auch ganz anders sein. Damit soll seine polizeiliche Vernehmung belegt werden, die der Vorsitzende Richter am Montag beim Prozess in Wien gegen den Angeklagten durchgeführt hat.
Das falsche Geburtsjahr war ein Streitpunkt vor Gericht
„Nach Ihrer Festnahme haben Sie der Polizei gesagt, Sie wollten endlich Ihren richtigen Namen nennen. Aber der war ganz anders als der in Ihrem Pass“, sagte der Richter dem anerkannten Flüchtling auf der Anklagebank. „Sie haben damals auch völlig erregt versucht zu erklären, dass Sie 1985 geboren sind und nicht 1993, wie ursprünglich gegenüber den Behörden angegeben.“ „Stimmt nicht“, dröhnte der viel ältere Angeklagte.
Ein Asylbewerber erhält Geld vom AMS
Davon unbeirrt setzte der Rat den Prozess fort, in dem auch das Leben des Angeklagten untersucht wurde: 2014 kam Abdi S. nach Österreich. Der Somalier soll bei seinem Asylantrag erst 20 Jahre alt gewesen sein. Das könnte ihm nach “Heute”-Informationen in einigen Bundesländern Vorteile bei der Grundsicherung garantiert haben. Offenbar war Geld vom Staat überlebenswichtig für die Somalier.
Seit seiner Ankunft hatte er nie einen Job. Fortan lebte der Flüchtling in Linz und Wien mit rund tausend Euro AMS-Geldern im Monat.
Schreckliche Bluttat beim Gemeinschaftsaufbau
Am 13. September 2021 soll er in Wien-Favoriten zwei Morde an unschuldigen Frauen begangen haben. Beim Versuch, eine dritte Person zu töten, scheiterte der Somalier kläglich – bei seiner Festnahme hatte er 2,5 Promille Alkohol im Blut. Am Nachmittag entschied die Jury nach kurzer Beratung einstimmig: Schuldig, lebenslange Haft. Da der Angeklagte sofort Berufung einlegte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Hilfe für Gewaltopfer:
Frauen-Hotline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Kabelspitze: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Nav Account ct Zeit 07.04.2022, 19:59| Akt: 04.07.2022, 20:15 Uhr
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