Germany

Deutschland hat keine ausländischen Richter vorgeschlagen

Ein Solidaritätsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland wurde blockiert, berichtete CH Media am Freitag. Der Vertrag, mit dem Energieministerin Simonetta Somaruga (62) die Wahrscheinlichkeit erhöhen will, dass unser nördlicher Nachbar auch dann noch Gas liefert, wenn es im Winter europaweit zu Engpässen kommt.

Einmal mehr müssen ausländische Richter einer politischen Einigung im Wege stehen. Denn EU-Staaten müssen Abkommen mit Nicht-EU-Staaten im Energiebereich der EU-Kommission vorlegen. Anschließend wird das Abkommen auf Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht geprüft. Deshalb muss Berlin für den Berner Solidaritätsvertrag den Segen von Brüssel erhalten.

Ohne Deutschlands Zustand

„Ein konkretes Problem ergibt sich bei der Streitbeilegung: Deutschland hat der Schweiz vorgeschlagen, dass im Streitfall der Europäische Gerichtshof (EU) entscheiden soll“, heißt es in dem Artikel von CH Media.

„Falsch!“, widerspricht die Bundesverwaltung. Deutschland hat der Schweiz keine Vorschläge gemacht, wie bei Meinungsverschiedenheiten über das Abkommen vorzugehen ist. Und die EU empfiehlt lediglich, eine Streitbeilegungsklausel in das Abkommen aufzunehmen. Richtig: Bern schlug Berlin ein Schiedsgericht vor.

Das zuständige Departement für Umwelt und Energie (UVEK) äußert sich nicht zum Stand der Verhandlungen zum Solidaritätsabkommen, das auf Initiative von Bundesrätin Sommaruga angestrebt wird. Es bedeutet nur, dass es sich um eine laufende Arbeit handelt.

Unfallvertrag

Die Solidaritätsvereinbarung tritt nur in dringenden Fällen in Kraft. Zuvor muss eine Kaskade von Maßnahmen ergriffen worden sein. Da sind zunächst Aufrufe zum freiwilligen Energiesparen. Dann die Unternehmen, die Dual-Fuel-Anlagen haben, dh. Anlagen, die nicht nur mit Gas, sondern auch mit Öl betrieben werden können, müssen auf Öl umsteigen. Sollte es weiterhin zu Engpässen kommen, wird die Gasversorgung von Unternehmen, nicht aber von Privathaushalten und Krankenhäusern rationiert. Und wenn nichts davon in Kraft tritt, tritt die Vereinbarung in Kraft, kündigte UVEK an.

Deutschland hat bereits Solidaritätsabkommen mit Österreich und Dänemark geschlossen. Laut UVEK sind solche Vereinbarungen weitgehend standardisiert. Sie regeln die tägliche Versorgung, was bedeutet, dass Solidaritätsgesuche jeden Tag neu gestellt werden müssen. Sie sind für mehrtägige Gasknappheit gedacht, nicht aber für längere Unterbrechungen.

Zweifel an der Deutschschweiz

Aber das Energieressort ist sich bewusst, dass es in einer Energiekrise keine Garantie gibt, dass Deutschland – ob mit oder ohne Vertrag – Gas liefert. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass die Schweizer Gaswirtschaft den Auftrag des Bundesrates erfüllt und Speicherkapazitäten in Nachbarländern und Möglichkeiten für zusätzliche Gaslieferungen bereitstellt. Dass die Abteilung von Simonetta Sommaruga dies immer wieder betont hat, lässt in der Branche Zweifel aufkommen: Liefert die Schweizer Gaswirtschaft wirklich die benötigte Gasmenge mit der gebotenen Aufmerksamkeit?

Obwohl die Westschweiz laut Angaben der Bundesverwaltung auf Kurs sei, habe die Deutschschweiz beim öffentlichen Beschaffungswesen noch Luft nach oben. Der Bundesvorstand machte gegenüber der Branche deutlich: “Sie bekommen das Gas, das Sie brauchen, egal was passiert, und wir garantieren Ihnen finanzielle Hilfe, wenn Sie sie brauchen.”

Mehr zum Thema Energiedefizit