Die Bundesregierung hat für den Fall einer erwarteten Corona-Welle im Herbst und Winter noch einmal strengere staatliche Eingriffsmöglichkeiten auf den Weg gebracht. Dazu gehört eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Bundesregierung hat für den Fall einer erwarteten Corona-Welle im Herbst und Winter noch einmal strengere staatliche Eingriffsmöglichkeiten auf den Weg gebracht.
Die am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Pläne sehen eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Auch Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal müssen medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen müssen Masken bundesweit gültig sein, dort muss vor dem Betreten auch ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.
Die Regeln gelten bis zum 7. April
Auch Bundesländer sollen je nach Infektionslage vom 1. Oktober bis 7. April zusätzliche Schutzauflagen anordnen können. Dazu gehört die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sowie in anderen öffentlich zugänglichen Innenbereichen. Eine zwingende Ausnahme von der Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Unterhaltungs- oder Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie einen negativen Test vorweist. Zudem können bei Nachweis der vollständigen Impfung und Genesung Ausnahmen von der Maskenpflicht gewährt werden.
Die geplanten Regeln basieren auf einem Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann von Anfang August. Lauterbach sagte: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“ Die Bundesländer werden alle Möglichkeiten haben, angemessen zu reagieren. Ziel der Corona-Politik bleibt es, hohe Sterblichkeitsraten, viele Ausfalltage und gravierende Spätfolgen zu vermeiden.
Höhere Vergütung
Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun an den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Der Bundesrat muss dann zustimmen.
Geplant sind nun Sonderzahlungen von 1.000 Euro monatlich, damit Pflegeheime Personal einstellen müssen, das sich um Impfungen, Hygiene und medikamentöse Behandlungen der Infizierten kümmert, etwa mit dem Medikament Paxlovid. 250 Euro pro Monat sollen die Einrichtungen für den Aufwand erhalten – für Mitarbeiter, die die Aufgaben alleine oder im Team übernehmen, sollen es insgesamt 750 Euro sein.
Die Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz wurden im Frühjahr stark reduziert. Allgemeine Maskenpflicht beim Einkaufen oder bei Veranstaltungen und Zugangsregeln wie 2G und 3G wurden gestrichen. (SDA)
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