Das Lebenshaltungskostenentlastungspaket und die Novelle des Bundesministeriumsgesetzes fließen in den Bundeshaushalt ein
Wien (PC) – Änderungen der Zuständigkeiten im Bundesministeriengesetz führen zu Änderungen im Haushalt 2022 und im Bundesfinanzrahmen 2022 bis 2025. Haushaltsänderungen sind „haushaltsneutral“ und wirken sich nicht auf das Bundesdefizit aus. Anders verhält es sich beim Inflationslockerungspaket der Bundesregierung, das per Novelle in den Haushalt 2022 aufgenommen wurde. Das soll laut ÖVP und Grünen sowie Finanzminister Magnus Bruner dafür sorgen, dass sich die getroffenen Maßnahmen schnellstmöglich zurückzahlen. Insgesamt umfasst der Haushalt Inflationsbekämpfungsmaßnahmen in Höhe von 3,658 Milliarden Euro. Für die finanziellen Auswirkungen der Entindexierung der Familienbeihilfen werden zusätzlich 290 Millionen Euro bereitgestellt. Demnach soll das Bundesdefizit im Jahr 2022 bei 23,1 Milliarden Euro liegen.
Nach kontroverser Debatte gab der Haushaltsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen grünes Licht für die Haushaltsänderung, was auf breite Kritik der Oppositionsparteien stieß. Dies war sowohl organisatorisch als auch materiell. Die Opposition forderte mehr “Haushaltswahrheit” und kritisierte die kurzfristige Einführung umfangreicher Änderungen.
Auch eine Novelle des COVID-19-Krisenbewältigungsfondsgesetzes stand auf der Tagesordnung. ÖVP und Grüne haben sich für eine Vereinfachung der bestehenden Finanzvorschriften ausgesprochen. Dementsprechend ist die 28-Milliarden-Euro-Begrenzung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Geschichte.
Die Novelle des Bundesministeriengesetzes ist im Haushalt enthalten
Die Veränderung der Zuständigkeiten in den Bundesministerien erfordert Änderungen in der Haushaltsstruktur und in der Personalplanung der jeweiligen Ressorts. Dazu hat der Haushaltsausschuss bereits das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 und das Bundesfinanzgesetz 2022 (1572 dB) novelliert. Im Mittelpunkt steht die Verschmelzung des Bundesministeriums für Arbeit und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandorte zu einem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Zudem werden die Digitalisierungskompetenzen vom bisherigen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf das Bundesministerium für Finanzen und die Themen Bergbau, Post und Telekommunikation vom bisherigen Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf übertragen das Finanzministerium. Für 2022 werden Zahlungen in Höhe von 467,6 Mio. EUR und Zahlungen in Höhe von 13,8 Mio. EUR dem Haushalt neu zugewiesen.
Inflationsentlastungspaket per Änderungsantrag im Haushalt vorgesehen
Andreas Hanger (ÖVP) hat einen Änderungsantrag eingebracht, der kurzfristige Maßnahmen aus dem Inflationslockerungspaket der vergangenen Woche in den Haushalt einfließen lässt. Das Paket dient der Abfederung von Kaufkraftverlusten privater Haushalte und der Vermeidung sozialer Härtefälle sowie der Unterstützung insbesondere energieintensiver Unternehmen. Das Entlastungspaket hat demnach für den Zeitraum 2022-2026 ein Gesamtvolumen von 28,6 Milliarden Euro und besteht aus kurzfristigen und sofortigen Entlastungsmaßnahmen sowie strukturellen und dauerhaften Änderungen im Steuer- und Transfersystem.
Insbesondere 6,5 Milliarden Euro des Gesamtpakets seien auf kurzfristige Maßnahmen zurückzuführen, die vor allem das Jahr 2022 beträfen, heißt es in den Erläuterungen. Die betreffende Änderung berücksichtigt Maßnahmen in Höhe von 3,658 Mrd. EUR. Weitere kurzfristige Maßnahmen des Entlastungspakets müssten entweder nicht haushaltsdeckend geändert werden, da sie durch Rücklagen gedeckt oder aus der variablen Bewirtschaftung bezahlt würden, oder würden erst 2023 greifen, erklärten ÖVP und Grüne.
Die Opposition hat das Vorgehen vielfach kritisiert
Die Opposition hat den Gesetzentwurf stark kritisiert. Christoph Mazneter (SPÖ) betonte, dass dies die zweite Änderung innerhalb weniger Wochen sei. Angesichts der kurzfristigen Gesetzesänderung hatte Karin Doppelbauer (NEOS) kein Verständnis für den Umgang mit dem Parlament, insbesondere der Opposition. Auch Hubert Fuchs (FPÖ) zeigte sich verärgert über die kurzfristigen Veränderungen. Die Erklärungen des Ministeriums seien sehr aufschlussreich, betonte er, aber leider sei nicht genug Zeit gewesen, sie zu bearbeiten. Dopelbauer und Fuchs baten daher den parlamentarischen Haushaltsdienst um eine Analyse, die wiederum mehr Glaubwürdigkeit im Haushalt forderte.
Kai Jan Krainer (SPÖ) beantragte daraufhin eine Verschiebung, die von der Opposition einstimmig angenommen wurde, aber mangels Zustimmung der ÖVP oder der Grünen in der Minderheit blieb. Auch Karin Doppelbauer hatte Zweifel an der Professionalität der vorgeschlagenen Änderung und verweigerte daher die Zustimmung zur Haushaltsänderung.
Bruner will schnell bezahlen
Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, hielt Finanzminister Magnus Bruner den Abgeordneten entgegen. Zweck des Verfahrens ist die zügige Auszahlung der Mittel. Die unterschiedlichen Prognosen des Finanzministers und des Fiskalrats zum Gesamtpreis des Inflationspakets beruhen auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden und Prognosen, sagte er der FPÖ und betonte, dass die nächste Prognose des WIFO diese Woche veröffentlicht werde.
Die Änderung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zielt darauf ab, die Finanzvorschriften zu vereinfachen
ÖVP und Grüne haben im Haushaltsausschuss beschlossen, die bestehenden Finanzvorschriften für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu vereinfachen. Bei der Einrichtung des Krisenstabsfonds im Jahr 2020 sei die explizite Begrenzung der auszahlbaren Mittel im COVID-19-Krisenstabsfondsgesetz gesetzlich verankert worden, betonte Jakob Schwartz (Grüne). Ab 2021 werden die Gelder für COVID-19 im jeweiligen Fachbereich zugesagt, betonten die Abgeordneten der Regierungspartei. Die zusätzliche finanzielle Obergrenze des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von 28 Milliarden Euro muss nun künftig gestrichen werden. Stattdessen verweist Schwartz auf die Grenzen des einschlägigen Bundesfinanzgesetzes. Nach dem Gesetzesentwurf soll die Höhe automatisch an künftige Budgets angepasst werden, wodurch gesonderte Änderungen des COVID-19-Fondsgesetzes (1570 dB) nicht mehr erforderlich sind.
Von der SPÖ gab es scharfe Kritik. Laut Selma Yıldırım werden Bundesmittel in Höhe von 28 Milliarden Euro ohne Vorankündigung ausgeschüttet und sind daher nicht anfechtbar. Deshalb forderte Yıldırım „die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit“.
Per Gesetzesänderung brachten ÖVP und Grüne eine technische Korrektur ein, wonach der Gesetzestext um eine fehlende Absatzkennzeichnung ergänzt wurde. (Fortsetzung vom Haushaltsausschuss) gla
HINWEIS: Das Haushaltsbüro des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Haushaltspolitik und Vorschläge des Bundesministeriums für Finanzen an. Alle aktuellen Daten zum Haushaltsvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
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