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Die Familie erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei – BZ Berlin

5. Mai 2022, 11:44 Uhr Aktualisiert um 12:56 Uhr

Für Zohras Angehörige ist G. (31) ein Verbrechen mit Anzeige, als ihr Ex-Mann (42) am vergangenen Freitag auf dem Bürgersteig der Maximilianstraße ein 30-Zentimeter-Jagdmesser in ihren Bauch stach. Als die sechsfache Mutter stürzte, kniete der Täter auf ihr und schnitt ihr die Kehle durch. Zohra G. hinterlässt sechs Kinder im Alter zwischen 3 und 13 Jahren.

Von Sylvia Yost, Ole Kroning und Olaf Selhov

Sie lebte in ständiger Angst vor ihrem Ex. Schließlich war auch sie ihm schutzlos ausgeliefert …

Zohra G. hatte sich von ihm getrennt. Sie lebt mit ihren Kindern in einem Flüchtlingslager in der Pankover Müllenstraße. Ihr Ex wurde dort verboten. Fünf-, sechsmal musste die Polizei kommen, zweimal stand er vor dem Haus, sagten BZ-Freunde, er überfiel sie wieder.

Zohra G. (31) hinterlässt sechs Kinder. Am Freitag wurde sie von ihrem Ex (42) in der Maximilianstraße in Pankow erstochen (Foto: Olaf Selchow)

Laut RBB erhebt die Familie des Opfers nun schwere Vorwürfe gegen die Berliner Polizei: Die sechsfache Mutter hat die Polizei mehrfach um Hilfe gebeten. Frei.

In einem offenen Brief schrieb ihre Schwester, ihr Mann betrachte sie als sein Eigentum und habe sie mehrfach bedroht. „Unserer Schwester wurde der Schutz verweigert, der ihr Leben hätte retten können“, sagte sie. Der Grund: Es wird behauptet, es gebe zu wenig Beweise für die Vorwürfe.

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„Die Frau wurde nicht direkt ins Frauenhaus gebracht. Hilfe wurde ihr nicht angeboten. Sie hat keinen Schutz erhalten, es gibt keine Personen, die sie irgendwie begleiten und beobachten, was wirklich passiert und wie der Mann tatsächlich mit ihr umgeht“, sagte eine Mitarbeiterin der Berliner Beratungsstelle Zora in der Abendsendung von rbb24 .

► Polizeisprecher Tilo Kabitz sagte gegenüber BZ: „Es wurde bereits geprüft, ob Versäumnisse vorliegen und ob die Berliner Polizei alles getan hat, um ihren Schutzauftrag zu erfüllen.“

Demnach hatte die Polizei drei Strafanzeigen wegen häuslicher Gewalt, bei denen die Beamten den kommunalen Sozialdienst und den zuständigen Jugendschutzdienst mit einschlossen.

Zudem wurde versucht, vor dem Amtsgericht ein Hausverbot gegen den 42-Jährigen zu erwirken. Laut Kabitz gab es dafür bereits ein Verfahren.

Am Tatort gibt es Blumen für die ermordete Afghanin. Plakate verurteilen Frauenmorde (Foto: Olaf Selchow)

Auch wurde versucht, den Mann als Drohung anzusprechen. Aber da er obdachlos war, konnte ihn niemand finden.

Einen Tag nach seiner Festnahme am Samstag wurde ein Befehl wegen fahrlässiger Tötung des Mörders mit einem Messer (42) durch Pankov erlassen. Offenbar hat der Richter die Merkmale des Mordes nicht erkannt.