Verkehrsregeln
Die 33. Novelle der StVO beispielsweise erlaubt Radfahrern, an einer roten Ampel rechts abzubiegen. Wenn es nach den Grünen geht, soll in diesem Jahr das Radfahren nebeneinander erlaubt sein
Foto: APA / Florian Wieser
Rechts abbiegen in Rot. Nahezu universelle Reverse-Flow-Auflösung. Damit Eltern und Kinder nebeneinander fahren können. Mehr Sicherheitsabstand zwischen Autofahrern und Radfahrern beim Überholen: Diese und weitere Änderungen sieht die 33. Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vor. Die Begutachtungsfrist endete am 1. Juni und es gingen 140 teilweise sehr kritische Stellungnahmen zur Gesetzesänderung ein.
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