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Die Höhe der Gasgebühr ist bekannt – viele offene Fragen

Montag ist für Millionen Gaskunden in Deutschland der Tag der Wahrheit. Als nächstes soll die Höhe der Gasabgabe bekannt gegeben werden, um systemrelevante Gasimporteure zu retten. Nutzer müssen mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Die Abgabe kommt im Herbst, aber noch sind viele Fragen offen:

Wie hoch wird die Gebühr sein?

Die genaue Höhe des Entgelts berechnet der sogenannte Marktmanager Trading Hub Europe, ein Joint Venture der Gasfernleitungsnetzbetreiber. Das soll am Montag bekannt gegeben werden. Das Wirtschaftsministerium hat kürzlich eine Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde beschlossen. Alle Gasverbraucher, Unternehmen und Privathaushalte, müssen die Abgabe entrichten.

Das Vergleichsportal Verivox errechnet Mehrkosten zwischen 89 und 298 Euro für diese Reichweite bei einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden. Einem typischen Familienhaushalt werden zwischen 214 und 714 Euro, einer Familie in einem Einfamilienhaus (Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden) 357 bis 1.190 Euro in Rechnung gestellt. Dies beinhaltet die Mehrwertsteuer.

Hinzu kommen marktbedingte, teils drastische Preiserhöhungen, die nach und nach auf die Kunden durchsickern. Viele Menschen sind davon betroffen, denn etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland werden mit Gas beheizt.

Wann erreicht das Markup die Verbraucher?

Die Steuer soll ab Anfang Oktober in Kraft treten – allerdings nicht sofort auf den Rechnungen sichtbar sein, sondern mit etwas Verzögerung, so das Wirtschaftsministerium. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht aus Verbraucherschutzgründen Kündigungsfristen von vier bis sechs Wochen vor, die eingehalten werden müssen. Der Freibetrag wird daher voraussichtlich im November/Dezember erstmals auf Rechnungen ausgewiesen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) rechnet jedoch damit, dass einige Versorger ihren Kunden den Zuschlag ab dem 1. Oktober in Rechnung stellen werden.

Der Zuschlag wird laut Ministerium monatlich erhoben und kann alle drei Monate angepasst werden. Wenn Russland seine vertraglich zugesicherten Mengen wieder vollständig erfüllt, beträgt die Preisanpassung null. Die Höhe des Entgelts richtet sich daher hauptsächlich nach Menge und Preis des ersatzweise und bedarfsgerecht eingekauften Gases. Je höher die Entschädigung für Importeure, desto höher der Zuschlag.

Warum ist die Gebühr überhaupt notwendig?

Gasimporteure haben Lieferverpflichtungen gegenüber ihren Kunden, insbesondere Stadtwerken. Importeure können diese Lieferverpflichtungen nur erfüllen, indem sie die verlorenen Mengen aus Russland durch den kurzfristigen Zukauf deutlich teurerer Mengen ersetzen. Diese zusätzlichen Kosten können vorerst nicht übertragen werden. Die Folge: Importeure erleiden erhebliche Verluste und das Unternehmen kann in seiner Existenz bedroht sein. Deshalb hat die Bundesregierung mit dem Energieversorger Uniper eine milliardenschwere Rettungsaktion vereinbart.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung beschlossen, die Umlage für alle Gaskunden zu erheben. Die Alternative wäre, den finanziellen Ausgleich der Importeure aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Allerdings wäre dies mit einer “erheblichen Belastung” für den Haushalt verbunden, heißt es in der Verordnung. Auch politisch setzt die Bundesregierung ein Preissignal: Gassparen lohnt sich auch finanziell.

Wie funktioniert die Gebühr?

Grundlage sind die Ausgleichszahlungen an Gasimporteure. Sie sollten ausreichen, um Insolvenzen zu verhindern, heißt es. Die Abgabe soll „weitere massive Preiserhöhungen durch den Wegfall marktwichtiger Gasimporteure durch Insolvenz“ verhindern.

Der finanzielle Ausgleich für die betroffenen Gasimporteure ist befristet bis zur Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024. Bis Oktober tragen die betroffenen Gasimporteure laut Ministerium alle Kosten nur für die Ersatzbestellung . Danach übernehmen sie konstant 10 Prozent der Kosten selbst.

Für die Berechnung der Ausschüttung gibt es eine komplexe Formel, die unter anderem die Differenz zwischen dem vereinbarten und dem aktuellen Kaufpreis berücksichtigt. Die Höhe der Mehrkosten muss von Wirtschaftsprüfern bescheinigt werden. Den Ausgleich übernehmen laut Ministerium die Gasversorger, die die Kosten in der Regel an ihre Kunden weitergeben.

Welche offenen Fragen gibt es?

Ein Problem ist der Umgang mit Kunden mit festen Verträgen. Bisher hat das Ministerium nur gesagt, dass es geprüft wird. In einem Schreiben an Habek warnen der BDEW und der Verband kommunaler Unternehmen, dass eine Preisanpassung für Kunden mit nicht anpassungsfähigen Verträgen bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden kann. Davon sind durchschnittlich etwa 25 Prozent der Privat- und Gewerbekunden betroffen, bei manchen Anbietern sogar deutlich mehr.

„Die Folge wäre, dass Unternehmen die Marktgebietsmanagergebühr zahlen müssten, diese aber nicht sofort von den Endverbrauchern erstattet würden“, heißt es in dem Schreiben. Bei Festpreisverträgen und Gasstrom- und Heizwärmelieferungen droht der Totalausfall, wenn der Zuschlag nicht vertraglich weitergegeben werden kann. „Für Energieversorger entstehen dadurch erhebliche Liquiditätsprobleme, die aufgrund der ohnehin angespannten Finanzlage auch zu einer Insolvenz führen könnten.“

Was ist mit der Mehrwertsteuer?

Auf die Landessteuer für Gas wird ab sofort Mehrwertsteuer fällig – so gewinnt auch der Staat. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Habeck wollen das verhindern, aber rechtlich ist das nicht einfach. Solche Ausnahmen sind laut Finanzministerium in der europäischen Gesetzgebung nicht vorgesehen. Lindner hatte versprochen, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um weitere Belastungen zu vermeiden. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rellinger hat vorgeschlagen, die Mehrwertsteuereinnahmen aus der Gassteuer an ärmere Haushalte abzuführen.

Neben der Ordergebühr wird ab Herbst auch eine Gasspeichergebühr erhoben. Damit werden Trading Hub Europe die Kosten erstattet, die ihr zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit entstehen, d.h. Gas zu kaufen. Das Wirtschaftsministerium geht jedoch nicht davon aus, dass diese Steuer eine „relevante Höhe“ erreichen wird.

Inwiefern plant die Bundesregierung weitere Entlastungen?

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bekräftigte am Donnerstag, dass die Regierung die Bürger nicht allein lassen werde. Anfang nächsten Jahres soll es eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes geben, auch eine dauerhafte Heizhilfe für einkommensschwache Haushalte ist vorgesehen. Finanzminister Lindner plant Steuersenkungen, doch sein Konzept ist in der Koalition umstritten. Teile der GSVP und der Grünen nennen sie sozial unausgewogen.