Am Sonntag ist die Verlängerung der Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. In Arztpraxen, Krankenhäusern, Bussen und Bahnen gilt weiterhin Maskenpflicht. In einem anderen Bereich fehlt es weitgehend.
In Pflegeheimen und Pflegeheimen bestehe am Sonntag in den meisten Fällen keine Maskenpflicht mehr, teilte das Sozialministerium dem SWR mit. Mitarbeiter und Besucher sollten nur dann eine Maske tragen, wenn sie weniger als 1,5 Meter von den Insassen entfernt sind.
Rheinland-Pfalz
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Pflichttests in Krankenhäusern bleiben bestehen
Ein weiteres Problem sind obligatorische Tests. Bleibt ausnahmslos für Besucher von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen gültig. Dies bedeutet, dass Besucher vor dem Betreten der Einrichtung einen negativen Kronentest vorlegen müssen.
Die aktuelle 33. Kronenkontrollverordnung wurde um etwa einen Monat bis Samstag, den 25. Juni verlängert.
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