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Die prügelnde Mutter aus dem Quartier Bremgarten AG griff auch die unmittelbare Nachbarin an!

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Auch Clara F. (36) schlug auf ihre Nachbarin (37). In einem Interview mit Blick erwähnte sie nichts davon.

Ralph Donghi und Nicolas Luratti

Klara F.* (36) aus der Bremgarten AG war kürzlich in eine Schlägerei verwickelt: Sie, ihre Tochter (16) und Daniel S.** (52), sein Sohn (21) und seine beiden Töchter (12 und 13) machten sich auf den Weg zusammen zu einem anderen. Es gab mehrere Verletzte. Blick enthüllte dann, dass Clara F. auch die Frau war, die im Oktober 2018 an Halloween bei der Berikon AG den Rentner Erwin B.* (damals 75 Jahre) schwer verletzte.

Obendrein. Blick-Recherchen zeigen nun: Clara F. griff auch einen direkten Nachbarn (37) an! Es geschah am 26. September 2019. Clara F. und ihre Nachbarin hatten eine Meinungsverschiedenheit über die Parkregeln vor dem Haus. Laut Akten „gipfelte“ dies darin, dass Clara F. das Auto der Nachbarin abstellte. Letztere ging später am Abend vor das Haus, um mit ihrem Handy die Parkplatzsituation zu dokumentieren.

Clara F. schlug ihrer Nachbarin ins Gesicht

Als Clara F. das sah, ging sie nach draußen, zog ihre Nachbarin in einem nahe gelegenen Maisfeld an den Haaren und verlangte ihr Handy. Zwischen den beiden Frauen kam es zu einem Streit. Clara F. stieß ihre Nachbarin mehrfach an und schlug ihr ins Gesicht.

Sie erlitt ein Hämatom im Auge, Prellungen und Kratzer oder Abschürfungen – vor allem im Gesicht, am Hals und an den Händen. Außerdem erlitt sie einen Schnitt an der Unterlippe.

Feine 6000 Franken – bedingt

Clara F. wurde wegen dieser Übergriffe per Strafbefehl vom Dezember 2020 verurteilt. „Der Angeklagte wusste, dass ein Handschlag ins Gesicht zu Verletzungen führen könnte“, heißt es in der Erklärung. „Sie hat sich jedoch gegenüber dem Zivil- und Strafkläger so verhalten und zumindest akzeptiert, dass sie leiden würde.

Insgesamt wurde Clara F. wegen des Angriffs auf den Rentner, des Angriffs auf den Nachbarn und gemäss Strafverfügung wegen Fahrens ohne gültigen Führerausweis zu einer Busse von 1700 Franken und einer Bewährungsstrafe von 6000 Franken verurteilt .

Die verprügelte Mutter wird strafrechtlich verurteilt

Clara F. wurde bereits im Juni 2016 wegen Verstössen gegen die Verkehrsregeln, frustrierender Massnahmen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfällen und unerlaubtem Fahrunterricht zu einer bedingten Busse von 6000 Franken verurteilt. Sie bekam drei Jahre auf Bewährung.

Da Clara F. im Oktober 2018 erneut schuldig wurde, konnte diese Geldstrafe im Beschluss vom Dezember 2020 in eine unbedingte Geldstrafe umgewandelt werden. Doch im Straferlass heißt es: „Der verurteilten Person sind keine neuen Straftaten zuzumuten.“ Daher wurde Clara F. nur abgemahnt und die Probezeit um ein Jahr und sechs Monate verlängert.

Bekommt sie jetzt bedingungslose Strafe?

Nun, kurz nach Ende der Probezeit, mischte sich Clara F. erneut in die neueste Schlägerei ein. Im aktuellen Verfahren wird sie wohl nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Clara F. wollte sich nach der jüngsten Enthüllung von Blick nicht mehr äußern. Auch die Nachbarin will nichts zu dem Angriff auf sie sagen. Zu groß ist die Angst vor Clara F. in der Nachbarschaft.

* Der Name wurde geändert ** Der Name ist bekannt