Die Entwicklung des Cum-Ex-Steuerskandals um die Warburg Bank: Die Hamburger Oberstaatsanwaltschaft bestätigt, dass gegen Olaf Scholz nicht ermittelt wird.
In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die Hamburger Oberstaatsanwaltschaft eine Beschwerde gegen die Unmöglichkeit der Aufnahme von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Chenscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), zurückgewiesen. Das bestätigte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa, nachdem bereits der „Tagesspiegel“ darüber berichtet hatte. Die entsprechende Mitteilung wurde am 10. August herausgegeben.
Die Generalstaatsanwaltschaft habe die im Februar erhobene Strafanzeige von Rechtsanwalt Gerhard Strate wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Chencher und weitere Beteiligte als unbegründet abgewiesen, teilte die Zeitung mit. Sie haben damit die Auffassung der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft habe im März erneut von Ermittlungen gegen Scholz und Chencher abgesehen, weil sie jeden Anfangsverdacht auf eine strafrechtliche Verfolgung weiterhin bestreite, erklärte die Sprecherin. Die Strafanzeige enthielt keine Informationen, die es rechtfertigen würden, von der bisherigen Entscheidung, keine Ermittlungen einzuleiten, abzuweichen. Diese frühere Entscheidung wurde auch durch den angefochtenen Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2021 bestätigt.
„Damals wurde festgestellt, dass sich die Finanzbeamten in Hamburg – und damit ihre Vorgesetzten – nicht strafbar gemacht haben, als sie in Ausübung ihres Ermessens die Versteuerung des 47 Millionen Euro Veräußerungsgewinns aus der kumulierten ex-Transaktionen für 2009 Reclaim Warburg Bank AG.“ In ihrer Entscheidung vom 14. März 2022 fand die Staatsanwaltschaft unzureichende Tatsachenbeweise dafür, dass Scholz gegenüber dem Cum-Ex-Ermittlungsgremium falsche Angaben gemacht hatte.
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