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Die Verordnung soll die Anforderungen an Kronen-Impfmasken erleichtern

An . – 30.05.2022 12:15 (akt. 30.05.2022 12:15)

Eine Verordnung zur Lockerung der Maskenpflicht wird für Montag erwartet. © APA

Ab 1. Juni wird die FFP2-Maskenpflicht in Österreich ausgesetzt. Die derzeit noch geltende Maskenpflicht im Grundgewerbe und im ÖPNV wird für drei Monate ausgesetzt.

Die dafür notwendige Verordnung soll am Montag im Laufe des Tages erlassen werden, heißt es auf Anfrage der APA aus dem Gesundheitsministerium. Wien bleibt strenger, etwa bei der Maskenpflicht im ÖPNV.

Die FFP2-Maskenpflicht fällt ab dem 1. Juni: Eine Regelung wird erwartet

Seit der letzten großen Hilfsmaßnahme Mitte April gilt die FFP2-Zusage – zum Schutz gefährdeter Personen – weiterhin in geschlossenen Räumen von Krankenhäusern und Heimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Hauptgeschäftsgebiet des Auftraggebers, beim Parteienhandel in Verwaltungsorganen in religiösen Übungseinrichtungen außerhalb von Messen. Vergangene Woche hatte die Bundesregierung angekündigt, ab dem 1. Juni für drei Monate „vorerst zu pausieren“. Es bleibt nur an gefährdeten Orten wie Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Eine Wiedereinführung ist im Herbst möglich

Laut Gesundheitsministerium ist eine Wiedereinbürgerung möglich, wenn die Zahl der Kronenfälle zunimmt und voraussichtlich im Herbst wieder eingeführt wird. Die Bundeshauptstadt Wien geht weiterhin ihren eigenen Weg und behält die Maskenpflicht zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und Apotheken bei. Dies will sie in einer eigenen Verordnung regeln, die ebenfalls noch auf ihr Inkrafttreten wartet. Reisende in die Bundeshauptstadt müssen ihre Masken dann beim Grenzübertritt wieder aufsetzen.

Die Kronenimpfung bleibt ausgesetzt

Die nationale Pflicht zur Corona-Impfung bleibt im Sommer ausgesetzt. Verstöße gegen die Pflicht sollten zwar ab Mitte März geahndet werden, aber auf Empfehlung der Expertenkommission wurde die Impfpflicht bis zum 1. Juni ausgesetzt. Nun wird nach einer weiteren Expertenempfehlung diese Regelung im Sommer (ebenfalls um drei Monate) verlängert.