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Die verrücktesten Busse der Schweiz

Als Beat Lienhard (66) den Fall des Berners Jürg Hirschi (66) liest, der wegen langsamer Fahrt über den Julierpass eine Busse von 780 Franken bezahlen muss, kommt alles wieder hoch. “Der Juwelier ist für mich ein rotes Tuch”, sagt er am Telefon aus seinem Urlaub.

1999 war der damals 44-jährige Fahrlehrer auf dem Weg nach Samedan GR, um ein Verkehrssicherheitstraining durchzuführen. Auf dem Weg nach oben überholt ein Lastwagen. Er sagt, es gab keine Sicherheitslinie, kein Überholen und keinen Gegenverkehr. Es sei auf einer geraden Straße passiert, der Lkw-Fahrer sagte damals, das Manöver sei für ihn kein Problem. Doch es war Lienhardts verhängnisvolle Entscheidung.

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Angezeigt für “abstrakte Bedrohung”

Denn kurz vor dem Überholmanöver wurde Lienhardt von einer Polizeistreife angesprochen, die daraufhin im Rückspiegel beobachtete, wie der Fahrlehrer ihn überholte. Beamte halten ihn an und melden ihn wegen “abstrakter Gefährdung”.

Unter abstrakter Gefahr versteht das Straßenverkehrsrecht die theoretische Gefahr, dass eine konkrete Gefahr eintritt, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer im entscheidenden Moment in den Gefahrenbereich eindringt.

Führerscheinentzug, Berufsverbot, Lohnausfall

Ein Vorwurf, den Lienhard bis heute nicht nachvollziehen kann. „Der Fall verfolgt mich bis heute. Weil ich mich ungerecht behandelt fühlte. Als Straßenexperte und Fahrlehrer hatte ich nicht das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben.”

Lienhard brachte seinen Rechtsverteidigungsversicherungsfall vor das Bundesgericht – ohne Erfolg. Neben einer Busse von 500 Franken musste er seinen Führerschein für zwei Monate abgeben. Lienhardt: „Der Führerscheinentzug bedeutete Berufsverbot – ich durfte nicht einmal Theorie unterrichten.“ Das Schwierigste für den Fahrlehrer: Er hatte zwei Monate kein Einkommen, was mindestens einen Gehaltsverlust bedeutete 16 000 Franken. Auch seine Schüler brachen ab. „Es hat eine Weile gedauert, bis das Geschäft wieder angezogen hat“, sagt Lienhardt rückblickend.

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Geschwindigkeitsreduzierung durch Hitze

Martin Hofstetter (52) aus Buchs ZH erhielt im Juni 2019 einen ebenso absurden Strafbefehl – ​​wegen „fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln“. Damals reduzierte die Gemeinde Buchs die Geschwindigkeit auf der Verbindungsstrasse «Hand» zwischen Buchs und Dielsdorf ZH von 80 km/h auf 40 km/h, um den Asphalt wegen der hohen Temperaturen zu schonen.

Die Behörden nutzten die Gelegenheit, um an dieser Stelle bald eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. „Ich war mit 72 km/h unterwegs, das sind 32 km/h zu ‚schnell‘“, sagt Martin Hofstetter Blick. Aber: „Die Signalisierung war völlig unzureichend und falsch. An zwei Stellen wurden Wegweiser aufgestellt. Es gab jedoch eine Kreuzung mit einer anderen Straße dazwischen – keine anderen Schilder.’

In der Signalverordnung heißt es jedoch eindeutig: „Die veröffentlichte Verordnung gilt ab dem Ort, an dem sich das Signal befindet, bis zum Ende der nächsten Kreuzung; wenn es weiterhin gilt, wird das Signal dort wiederholt.’

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“Reine Willkür”

Trotzdem musste Hofstetter der Führerschein entzogen werden. Er sagt: «Ich habe das Verfahren angefochten und bin im Juni 2020 vor Gericht gegangen und wurde vom Bezirksgericht Dielsdorf vollumfänglich freigesprochen.» Die Kosten von über 8000 Franken mussten die Steuerzahler tragen.

Grund: Aufgrund falscher und unzureichender Signalisierung betrug die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Messort 80 km/h statt 40 km/h. Hofstetter ist dennoch verbittert über die Farce: „Es war reine Willkür, wegen der Hitze das Tempo zu reduzieren. Unter dem Strich ging es nur darum, die Geldstrafe zu füllen.

Im Nachhinein ist er froh, dass er gegen die Verurteilung Berufung eingelegt hat. Denn: “Hätte ich mich nicht gewehrt, hätte ich das Ticket für mindestens drei Monate abgeben müssen!”

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