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Drei Jahre Haft für Taxifahrer

Am Morgen des 27. April 2022 bestellten Freunde einer jungen Frau über eine App ein Taxi, weil sie an ihrem Geburtstag zu viel getrunken hatte. Als sie vor der Kultdisco U4 in das Auto der 54-Jährigen stieg, hielt sie es kaum noch aus.

Der DNA-Bericht bestätigt den Verdacht

Laut Staatsanwaltschaft nutzte der Taxifahrer diese Situation, um die junge Frau zu vergewaltigen, bevor er sie an der angegebenen Adresse ablieferte. Als sie dort ankam, erzählte sie ihren Freunden am Telefon, was ihr passiert war, woraufhin sie dem Familienvater, der selbst eine Tochter hat, eine Falle stellten. Sie bestellten ihm ein anderes Auto, nahmen das Nummernschild und erstatteten Anzeige. Der 54-Jährige wurde anschließend festgenommen.

Ein DNA-Bericht bestätigte den Verdacht, denn an den nackten Brüsten der jungen Frau sowie an der Innenseite ihres BHs und Slips wurden Spuren des Mannes gefunden, bis dahin behauptete der Taxifahrer, er habe „die junge Frau kurz im Hüftbereich berührt „um ihm beim Ein- und Aussteigen zu helfen.

Ein Taxifahrer behauptet, er sei verführt worden

Zu Beginn der Verhandlung kündigte Verteidiger Thomas Nierk „völlig reuevolle Geständnisse“ an, denen sein Mandant nicht nachgekommen sei. Zunächst sagte der Angeklagte, die Frau sei „wie eine Katze eingestiegen“ und habe „das Verdeck geöffnet“. Im Auto sei sie „nach vorne gesprungen“ und habe sich auf den Beifahrersitz gesetzt: „Sie wollte beweisen, dass sie nicht betrunken war. Sie „fing dann an, mich zu packen“.

Was dann geschildert wurde, veranlasste den Vorsitzenden zu der Frage: „Sie hat sie also verführt?“ „Ja, leider“, antwortete der Angeklagte. Versteht er, was der DNA-Bericht sagt? – “Natürlich. Ich habe Abitur.”

Richter: “Es gibt keinen Grund zu zweifeln”

Bei der Befragung der Betroffenen wurden diese ausgeschlossen. Anschließend sprach er den Taxifahrer wegen der Anklage schuldig aus. Es bestehe kein Grund, an der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage zu zweifeln, heißt es im Urteil. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger akzeptierte der 54-Jährige das Urteil, auch die Staatsanwaltschaft stimmte zu.