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Durchsetzung von Sanktionen: Wenn Oligarchen Vermögen nicht melden

Stand: 09.07.2022 06:16 Uhr

Die sanktionierten Oligarchen und russischen Unternehmen mussten ab Ende Mai ihr Vermögen den deutschen Behörden melden. Aber bisher wurde dies ignoriert. Wie kann es sein?

Von Philip Eckstein, ARD-Hauptstadtstudio

Eine der zentralen Maßnahmen des neuen Sanktionsdurchführungsgesetzes ist eindeutig gescheitert. Nach Informationen des Hauptstadtstudios ARD ignorieren sanktionierte Oligarchen und sanktionierte russische Unternehmen die Pflicht, ihr Vermögen in Deutschland den Behörden zu melden. Das Gesetz ist seit Ende Mai in Kraft.

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In den ersten sechs Wochen erfolgte jedoch noch keine Meldung an die zuständigen Behörden. Die Sanktions-Taskforce der Bundesregierung soll sich mit dem Thema befassen.

Gesetz über den Vollzug dringender Strafen I

Die Bundesregierung hat im Frühjahr eilig das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I auf den Weg gebracht, als deutlich wurde, dass es erhebliche Probleme bei der Durchsetzung von Sanktionen gegen russische Oligarchen und Unternehmen gab. Das Gesetz sollte den vielen Behörden, die in Deutschland an der Durchsetzung von Sanktionen beteiligt sind, schnell neue Befugnisse geben. Es geht um die gemeinsame Nutzung von Daten, die Klärung von Verantwortlichkeiten und neue Wege zur Klärung von Eigentumsverhältnissen.

Meldepflicht ohne Folgen

Ein Kernelement des neuen Gesetzes ist die Meldepflicht sanktionierter Personen und Unternehmen. Sie waren daher verpflichtet, ihr Vermögen in Deutschland vorbehaltlich der Verfügungsbeschränkungen im Rahmen der Sanktionen den Behörden offenzulegen. Sie müssen ihr in Deutschland vorhandenes Vermögen der Deutschen Bundesbank und andere Wirtschaftsgüter wie Yachten, Kunstwerke oder Immobilien dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden. Laut Gesetz muss dies „sofort“ erfolgen.

Die neue Meldepflicht gilt ab dem 28. Mai. Auf Anfrage des Hauptstadtstudios ARD räumt das Bundeswirtschaftsministerium nun ein, dass „noch keine Anzeigen eingegangen sind“. Offenbar wird diese Situation im Ministerium als Problem wahrgenommen. Ein Sprecher sagte, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen geleitete Arbeitskreis Sanktionen arbeite “mit Nachdruck daran, detaillierte Informationen zur Meldepflicht bereitzustellen und die Meldung technisch zu vereinfachen”.

Weitere Informationen sind geplant

Es gibt offenbar Bedenken, dass sanktionierte Personen und Unternehmen immer noch nicht ausreichend über die Meldepflicht informiert werden. Das BAFA hat jetzt eine Erklärung und E-Mail-Adresse für Meldungen auf der Startseite. Es gibt einen Hinweis darauf, dass „an einem Formular oder an der Schaffung eines Portals für elektronische Meldungen gearbeitet wird“.

Auf der Internetseite der Bundesbank gibt es derzeit keine Informationen zur neuen Meldepflicht. Auf Nachfrage sagte die Bank, sie plane, einen solchen Hinweis auf der “Website” aufzunehmen. Meldungen können schriftlich oder per E-Mail an die Servicestelle Finanzsanktionen der Bundesbank übermittelt werden.

Und Strafen?

Zweck der Meldepflicht war es, Vermögenswerte zu identifizieren, die den Behörden noch nicht bekannt waren. Den zuständigen Ministerien war auch klar, dass die sanktionierten Personen kein Interesse daran hatten, ihr oft sorgsam verschwiegenes Vermögen preiszugeben. Die Meldepflicht ist daher strafbar. Wer dagegen verstößt, dem droht nicht nur eine Gefängnis- oder Geldstrafe, sondern sogar der Verlust geheimer Vermögenswerte.

Das Wirtschaftsministerium beantwortete die Fragen des Hauptstadtstudios ARD nicht, ob bisher entsprechende Sanktionen verhängt wurden. Dem steht jedoch entgegen, dass nähere Angaben zur Meldepflicht noch ausstehen.

Weitere eingefrorene Vermögenswerte

Obwohl die Meldepflicht bisher entfallen ist, wurden in letzter Zeit Fortschritte erzielt. Aus den Bundesländern ist zu hören, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden bereits deutlich besser laufe. Nützlich ist der Austausch über die im März gegründete Arbeitsgruppe.

Zudem wurden zuletzt deutlich mehr Gelder und Vermögenswerte eingefroren. Der Gesamtwert lag laut Bundesfinanzministerium Ende Juni bei 4,39 Milliarden Euro. Der deutliche Anstieg – Ende April wurden noch 137,9 Millionen genannt – ist zum einen darauf zurückzuführen, dass nun auch Luxusyachten und Firmenanteile in die Berechnung einfließen. Andererseits steigen auch die Gelder, die deutsche Kreditinstitute eingefroren haben, stark auf 2,26 Milliarden Euro an. Zur Klarstellung verweist das Finanzministerium auf das sechste EU-Sanktionspaket.

Die Berechnungsgrundlage wurde geändert

Deutschland gehört mittlerweile zu den Ländern in der EU, in denen relativ große Vermögen eingefroren wurden. Ein Sprecher der Europäischen Kommission sagte auf Nachfrage, dass bisher 13,9 Milliarden Euro an Oligarchenvermögen in der EU eingefroren worden seien. Allerdings veröffentlicht die Kommission keine länderspezifischen Zahlen und weist auch darauf hin, dass die Zahlen für Deutschland etwas anders berechnet werden.

Auch die EU hat kürzlich ihre Berechnungsgrundlage geändert. Im April kündigte sie das Einfrieren von Vermögenswerten im Wert von fast 30 Milliarden Euro an. Da es jedoch keine neuen Daten zu den eingefrorenen Geldern der russischen Zentralbank gibt, sind sie laut einem Sprecher der Europäischen Kommission nun…