Robert K. (38) lebt in St. Pölten und bezieht ein Mindesteinkommen. Jetzt fällt er auf den Energiebonus herein. Der Grund: Photovoltaikanlage auf dem Dach.
Die Bundesregierung beschloss, der Bevölkerung zu helfen. Mit 150 Euro Prämie wollen Sie die österreichischen Kassen entlasten. Diese wird allerdings rückwirkend für 2022 zum Jahresende verrechnet – Hoyte berichtet ausführlich.
800 Euro für eine Wohnung von 52 m2
In St. Pölten wird es natürlich schwierig, den Energiebonus zu zahlen. Robert K. (Name von der Redaktion geändert *) lebt von einem minimalen Einkommen. Er selbst bewohnt eine 52-Quadratmeter-Wohnung, die ihn wegen einer jüngsten Inflationswelle nun fast 800 Euro kostet. Er gibt jetzt 50 Euro mehr für Strom aus als vor der Krise. Als er gerade dabei war, 150 Euro zu beantragen, war er schnell wieder auf dem Boden.
Kein Bonus für Ökostrom?
„Wir beziehen unseren Strom von einer Photovoltaikanlage hier im Haus und sind daher nicht an die EVN angeschlossen“, sagte der 38-Jährige im Interview mit Heute. Klingt erstmal nicht schlecht, könnte man meinen. Nun aber muss Ökostrom St. Pöltner vom Energiebonus. „Das Haus ist umweltschonend gebaut und die Stromerzeugung entsprechend ausgelegt. Strom wird automatisch von der Miete abgezogen, muss aber trotzdem bezahlt werden. Warum habe ich dann keinen Bonusanspruch?“ genervt sein.
EVN bestätigt den Fall
Ein Sprecher der EVN bestätigte den Fall: „Es gibt nur eine Stelle oder einen Vermieter, der einen Anschluss und damit einen Vertrag hat. Und nur er bekommt eine Energiekostenpauschalenentschädigung, sofern diese die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Das kommt tausendfach vor.“ Wenn beispielsweise der Strom in einer Mietwohnung vom Vermieter bezogen wird, der dann dem Mieter die Stromkosten in Rechnung stellt und über der Einkommensgrenze liegt, ist es Sache des Vermieters, wenn der Vermieter unter der Einkommensgrenze liegt Den Gutschein 1:1 dem Mieter geben.“
Zusammengefasst: Wenn beispielsweise zehn Wohnungen Strom aus einer großen Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses beziehen, erhält nur der Vertragspartner die Förderung. Andere Länder haben jedoch den Vorteil, dass sie nur einen kleinen Teil der Netzgebühren zahlen. Theoretisch kann dann der Vertragspartner, wenn er die Förderung erhält, diese anteilig an die Bewohner weitergeben.
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Nav-Account zdz, Liegezeit05.06.2022, 06:38 | Akt: 05.06.2022, 06:38
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