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Eine Zürcherin wollte ein Kind von ihrem Mann – er zeigte sie an

Aus Zwang

Eine Zürcherin wollte ein Kind von ihrem Mann – er zeigte sie an

“Gib mir ein Kind oder es ist unsere Ehe”, antwortete ein Mann aus dem Kanton Zürich auf eine ähnliche Nachricht seiner Frau, die sich über Nötigung beklagte. Die Staatsanwaltschaft lehnte Ermittlungen ab. Zu Recht, befand der Oberste Gerichtshof.

Dieses Beziehungsargument ist ein wenig zu weit gegangen. Ein Ehepaar aus Zürich war in Schwierigkeiten. Im Frühjahr 2019 zog der Mann aus der WG aus. Anfang 2020 soll ihm seine Frau gesagt haben, dass sie nur dann wieder bei ihm wohnen werde, wenn er ihr ein Kind schenkt.

Das Schlichtungsangebot traf ihn sehr hart – er erstattete Ende Februar 2020 Anzeige wegen Nötigung. Im Mai 2021 erließ die zuständige Staatsanwaltschaft jedoch eine Kündigungsverfügung, da keine Straftat festgestellt worden war.

“Es ist nicht illegal”

Der Mann war anderer Meinung und brachte die Anordnung vor den Obersten Gerichtshof. Fehlgeschlagen, ersichtlich aus der wirksamen Entscheidung.

Der Satz sei eindeutig: “Es ist nicht rechtswidrig, ein Kind von seinem Mann zu wollen und ansonsten die Beziehung zu ihm wieder abzubrechen.”

Die Person muss die Gerichtskosten tragen

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Frau „aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht schwanger werden kann“ oder umgekehrt der Mann „derzeit aufgrund der Situation geistig nicht in der Lage ist, mit ihr ein Kind zu zeugen“.

Welche Auswirkungen der Fall auf die marode Ehe des Paares hat, ist nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass der Mann die Kosten des Verfahrens in Höhe von 800 Gulden tragen muss. (SDA/vof)