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Einheitlicher Energiepreis: Was Sie wissen müssen

In wenigen Wochen wird die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland mit dem sogenannten Energiefestpreis bezahlt oder gutgeschrieben. Es ist Teil des Verbraucherschutzpakets der Bundesregierung, weil die Energiepreise so stark gestiegen sind.

300 Euro Energiefestpreis für jeden Mieter

Etwa 300 Euro sind es für fast alle, die in Deutschland arbeiten. Das Geld soll ausgezahlt werden, um – wie es die Bundeskasse etwas unbehaglich formuliert – „diejenigen Bevölkerungsgruppen zu entlasten, denen normalerweise Reisekosten im Zusammenhang mit der Einkommensgenerierung entstehen“. Sie können es als zusätzliche Arbeitsgebühr zusammenfassen.

Davon sollen Erwerbstätige profitieren, die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft haben, einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, selbstständig sind oder Einkünfte als unselbständig Erwerbstätige haben.

Die Mitarbeiter erhalten zusätzlich zu ihrem Lohn feste Energiekosten

Die betroffenen Arbeitgeber müssen sie zunächst mit ihren Septembergehältern bezahlen – dann vom Staat zurückbekommen. Die Empfänger müssen das Geld versteuern, aber nicht sozialversichern. Es gilt der persönliche Steuersatz. Und wer mehrere Jobs hat, bekommt sein Geld vom sogenannten Hauptarbeitgeber.

Vom Praktikanten bis zum Werkstudenten sind alle dabei

Der Kreis der Begünstigten ist groß. Dazu gehören neben klassischen Angestellten und Beamten auch Praktikanten, Werkstudenten, Studenten im bezahlten Praktikum, Minijobber, Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte in der Altersteilzeit, Bundes- oder Jugendfreiwilligendienstleistende, etc sowie ehrenamtliche Trainer, die ein steuerfreies Gehalt beziehen. Zu den Empfängern der Energiepreisbindung zählen auch Personen, die Erwerbsersatzleistungen wie Elterngeld oder Mutterschaftsgeld beziehen und einen Arbeitsvertrag haben. Einzige weitere Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Proforma-Arbeitsverträge zum Bezug von 300 Euro diesen Anspruch nicht einräumen. Damit sind Scheinverträge, beispielsweise zwischen Verwandten, gemeint. Auch hier drohen strafrechtliche Sanktionen wegen Betrugs.

Was ist mit Arbeitnehmern ohne Arbeitgeber?

Im Detail wirft die Energiefestsetzung viele Fragen auf, zum Beispiel für den Fall, dass jemand im September gar nicht arbeitet – aber sonst irgendwann im Jahr 2022 ein Einkommen verdient oder verdient hat. Diese 300 € werden dann über das Einkommen abgewickelt Steuererklärung. Ebenso in Fällen, in denen das Geld nicht von einem Arbeitgeber gezahlt wird.

Für Selbstständige oder Gewerbetreibende, die bekanntermaßen keinen Arbeitgeber haben, wird die Energiefestsetzung über die Vorsteuer für das dritte Quartal abgerechnet. Dieser wird entsprechend gekürzt.

Rentner bekommen nichts vom Energiefestpreis

Rentner erhalten nicht den Energiefestpreis. Denn typische Reisekosten bezogen auf die Erzielung ihres Einkommens haben sie nicht mehr, wie das Finanzministerium hier irgendwie ungeschickt begründet.

Viele weitere Fragen können in den häufig gestellten Fragen auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen beantwortet werden.