Digitales Chaos dank Steuerreform!
Das Steuerportal Elster ist am Sonntagabend abgestürzt. Da Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärungen ab dem 1. Juli einreichen müssen, hat ihr Ansturm am Wochenende offenbar die Server in die Knie gezwungen.
Auf Twitter berichtet ein Nutzer, dass die Plattform seit mehreren Tagen streikt. „Aufgrund des großen Interesses an der Grundsteuerreform sind die Formulare derzeit nur begrenzt verfügbar“, teilte der Betreiber, das Bayerische Landesfinanzamt, mit. Das Amt arbeitet bereits an einer Lösung. Die Seite ist derzeit überhaupt nicht verfügbar.
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Alternative Treasury Portal funktioniert noch
Das Bundesfinanzministerium scheint im Vorfeld geahnt zu haben, dass die Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung für Laien kompliziert oder überfordernd wäre. Denn es wurde ein eigenes Grundstücksportal geschaffen, das den Prozess vereinfachen soll: Grundsteuer für Privatvermögen.
Hier können Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Genossenschaften und leerstehenden Grundstücken ihre Steuererklärung wesentlich einfacher abgeben als über Elster. BILD hat das Verfahren getestet und tatsächlich: Die Website ist übersichtlich, die Hilfebereiche zeigen genau, wo welche Informationen im Grundbuch zu finden sind. Wenn Sie alle Informationen zusammen haben, können Sie in wenigen Minuten wechseln.
Die Registrierung basiert auf einer Steuernummer und einem Aktivierungscode, der Ihnen per Post zugesandt wird.
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Eigentümer müssen die Erklärung bis zum 31. Oktober elektronisch beim zuständigen Finanzamt abgeben. In einigen Fällen würde auch ein Papierformular funktionieren. Die elektronische Übermittlung erfolgt über „Elster“ und in einigen einfacheren Fällen über die Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen.
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Eine Situation ist beispielsweise nicht mehr einfach, wenn …
▶︎ … das Grundstück einer Erbengemeinschaft gehört.
▶︎ … es sich um ein Nichtwohngebäude handelt (z. B. freistehende Garagen oder Wochenendhäuser).
▶︎ … Gebäude und Grundstück unterschiedliche Eigentümer haben.
▶︎… das Gebäude ist ein Denkmal.
▶︎… du besitzt eine Genossenschaft und einen Stellplatz in einer Tiefgarage.
Praktisch: Mit diesem Fragebogen können Sie herausfinden, ob Ihr Fall einfach ist.
Neben dem vom Finanzamt erhaltenen Aktenzeichen sind das Baujahr des Gebäudes, die Anzahl der Garagen oder Tiefgaragenstellplätze, die Wohnfläche einer Wohnung und der Bodenrichtwert bzw. Renditeindex anzugeben. Aktuelle Informationen sind auf dem Datenportal Grundsteuerreform abrufbar.
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