Stand: 29.07.2022 13:36 Uhr
Bisher gab es eine Übergangsfrist für die Masernimpfung. Ab dem 31. Juli sollen Eltern jedoch uneingeschränkt nachweisen können, dass ihre Kinder in Schule und Kindergarten geimpft sind. Auch in anderen Gebieten besteht eine Impfpflicht.
Ab Sonntag sind die Masern-Impfungen in Deutschland unbegrenzt. Kinder und Personal in Schulen und Kitas, aber auch in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern müssen nachweislich vor der Infektionskrankheit geschützt werden.
Der Bundestag hat beschlossen, die Masern-Impfung 2019 zur Pflicht zu machen. Ab dem 1. März 2020 gilt sie für Kinder ab einem Jahr, die neu in Kitas und Schulen aufgenommen werden. In der zweiten Stufe müssen die bereits am 1. März 2020 in den Einrichtungen liegenden Impfausweise – bzw. ärztlichen Atteste bei Masernausheilung – nun auch für Jungen und Mädchen bis zum 31. Juli vorgelegt werden.
Zwei Fristverlängerungen wegen Corona
Eigentlich sollte die Frist, die auch für das Personal gilt, im August 2021 auslaufen. Wegen der Corona-Pandemie wurde sie dann zweimal verlängert. Ungeimpfte Kinder können von Kinderbetreuungseinrichtungen ausgeschlossen werden. In den Schulen ist dies aufgrund der Schulpflicht nicht möglich. Am Ende können auch Bußgelder bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
Schon vor dem Corona-Impfstreit gab es hitzige Debatten über die Impfpflicht gegen Masern. Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2020 einen Eilantrag von Impfgegnern auf Abschaffung der Masern-Impfpflicht für Kinder in Kitas und Kindergärten abgelehnt. Daran scheiterten mehrere Eltern, die ihre Einjährigen ohne Impfungen in einer Kita oder bei einem Babysitter betreuen lassen wollten.
Im schlimmsten Fall können Infektionen tödlich sein
Immer wieder kommt es in Deutschland zu Masernepidemien, weil weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Die Weltgesundheitsorganisation akzeptiert, dass sich Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung durch Impfung oder durch Vorerkrankungen immun gegen Masern sind.
Komplikationen im Zusammenhang mit Maserninfektionen sind laut Experten keine Seltenheit. Bernd Salzberger, Infektiologe am Universitätsklinikum Regensburg, sagte gegenüber tagesschau24, dass sie häufig die Lunge, aber auch das Gehirn betreffen. Zum Beispiel können Masern zu Entzündungen führen, sagt Salzberger. Im schlimmsten Fall können Kinder oder Erwachsene sterben. Erblindung und andere dauerhafte Behinderungen können auch aus einer Infektion resultieren.
Bernd Salzberger, Infektiologe, zur Masernimpfung in bestimmten Bereichen
tagesschau24 12:00, 29.07.2022
Es sind zwei Impfungen erforderlich
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Erstimpfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von 11 bis 14 Monaten. Eine zweite Impfung sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen.
Für Erwachsene empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Masern für alle nach 1970 Geborenen. Für ältere Menschen verlässt sich der Gesetzgeber darauf, dass die meisten bereits als Kinder Masern durchgemacht haben. Eine erfahrene Infektion bietet lebenslangen Schutz.
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